Informationen zur anstehenden Kommunalwahl am 08. März 2026
Erstelldatum29.01.2026
Wahlbenachrichtigungen ab dem 26. Januar – Briefwahlunterlagen erst ab dem 16. Februar
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 26. Januar verschickt. Ab dann können grundsätzlich auch die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen beantragt werden. Sollten Sie bis zum 16. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Rathaus in Verbindung.
Bitte beachten Sie, dass die Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen aufgrund zahlreicher gesetzlicher Regelungen nicht vor dem 16. Februar verschickt werden können und dürfen. Bitte verzichten Sie daher auf Nachfragen dazu im Rathaus, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keinen Einfluss auf die Fristen haben.
Wichtig: Wenn Sie uns die Wahlbenachrichtigungen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen wieder zurückschicken, dann muss dieser Umschlag frankiert werden. Anfallende Nachentgelte der Deutschen Post können wir Ihnen sonst in Rechnung stellen. Dies gilt nicht für die Briefwahlunterlagen selbst. Diese roten Umschläge können Sie unfrankiert in jeden Briefkasten der Deutschen Post einwerfen.
Sonderöffnungszeiten für die Briefwahl
Die Briefwahlunterlagen können ab dem 16. Februar 2026 auch persönlich im Rathaus abgeholt werden. Das Bürgerbüro wird dazu entsprechende Kapazitäten frei machen. Darüber hinaus gibt es Sonderöffnungszeiten für die Abholung von Wahlunterlagen. Diese sind:
- Mittwoch, den 18. Februar 2026 von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Samstag, den 21. Februar 2026 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Mittwoch, den 25. Februar 2026 von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Samstag, den 28. Februar 2026 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Mittwoch, den 04. März 2026 von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Andere Anliegen können an diesen Sonderöffnungszeiten nicht bearbeitet werden.
Auch das Wählen ist im Rathaus zu den (Sonder-)Öffnungszeiten möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass dafür nur geringe räumliche Kapazitäten zur Verfügung stehen und es daher zu Wartezeiten vor den Wahlkabinen kommen kann.
Postlaufzeiten
Die Deutsche Post hat zugesagt, Wahlunterlagen priorisiert zuzustellen. Trotzdem sollten Sie darauf achten, Ihren Wahlbrief möglichst weit vor dem Wahltermin zur Post zu geben. Gerne können Sie den Brief auch direkt im Rathausbriefkasten einwerfen.
Wahllokale
Die Wahllokale entsprechen denen der vergangenen Bundestagswahl – lediglich das Wahllokal in Mensengesäß kann wieder zurück zum angestammten Platz in der Turnhalle. Ihr Wahllokal finden Sie aber auch auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.