Regionalbudget 2026
Erstelldatum18.11.2025
Regionalbudget 2026
Der ILE-Zusammenschluss Kahlgrund-Spessart plant, für 2026 beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE) erneut Fördermittel aus dem Regionalbudget in Höhe von 75.000 Euro zu beantragen. Unter dem Vorbehalt der Bewilligung ruft die ILE ab sofort Vereine, Initiativen, Organisationen und Privatpersonen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte auf.
(Ausgenommen sind Projekte im Gebiet der Gemeinde Sailauf – hierfür gilt ein separater Aufruf des ILE-Zusammenschlusses Westspessart.)
Ziel des Regionalbudgets
Gefördert werden Projekte, die das Leben im ländlichen Raum verbessern, Engagement und Gemeinschaft stärken oder Ortskerne aufwerten. Mögliche Schwerpunkte sind:
- Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements, Vereinsarbeit und Nachbarschaftshilfe
- Verbesserung der Lebensqualität und Grundversorgung
- Maßnahmen zur Innenentwicklung, Dorfgestaltung und Ortsbelebung
- Projekte zum Klima-, Natur- und Ressourcenschutz
- Öffentlichkeitsarbeit, Digitalisierung oder neue Kommunikationsformen
Die Projekte sollen dazu beitragen, die Region als Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln.
Förderbedingungen
- Kleinprojekte dürfen max. 20.000 € förderfähige Gesamtkosten haben.
- Die Förderung beträgt bis zu 80 %, maximal 10.000 € pro Projekt.
- Kleinprojekte mit einem Förderbedarf unter 500 € werden nicht berücksichtigt.
- Das Projekt darf noch nicht begonnen sein (kein Vertragsabschluss oder Materialkauf).
- Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, sofern dort nicht ausgeschlossen.
- Der Durchführungsnachweis muss bis 01.10.2026 vorgelegt werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Vereine, Initiativen, Stiftungen, kirchliche und soziale Einrichtungen
- Kommunen, Unternehmen, Privatpersonen oder Personengesellschaften
Auswahlverfahren
Über die eingereichten Projektanträge entscheidet ein regionales Auswahlgremium auf Grundlage transparenter, im Vorfeld auf der Website der ILE Kahlgrund-Spessart veröffentlichter Kriterien. Für jedes Vorhaben kann nur ein Antrag gestellt werden; eine Aufteilung in mehrere Teilprojekte zur Umgehung der Fördergrenze ist nicht zulässig. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Wichtige Termine
- Einreichungsfrist: spätestens 06.01.2026
- Nachweis der Umsetzung: spätestens 01.10.2026
Antragsunterlagen
Antragsformular und Merkblatt finden Sie online unter:
www.stmelf.bayern.de/foerderung/regionalbudget
Kontakt
Verantwortliche Stelle: Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen, Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen
Ansprechpartner: Christopher Batrla – ILE Kahlgrund-Spessart, Tel. Telefonnummer: 06024/6735-26, E-Mail: info(@)kahlgrund-spessart.de