Einladung zur Bürgerversammlung in Brücken
Erstelldatum02.06.2025
Der Markt Mömbris lädt sehr herzlich zu einer Bürgerversammlung ins Sportlerheim Brücken ein.
Zentrales Thema der Bürgerversammlung sollen die künftigen Verkehrsregelungen in unseren beiden Ortsteilen Strötzbach und Brücken nach erfolgtem Ausbau der Ortsstraßen Brücker Weg, Strötzbacher Weg und Wendelinusstraße sein. In der letzten Bürgerversammlung, die im Zuge des Ausbaus dieser Straßen abgehalten wurde, hatte die Verwaltung zugesagt, nach Ende des Ausbaus die Situation mit der Polizei gemeinsam zu begutachten und anschließend auf Grundlage der hierbei empfohlenen Maßnahmen den Sachverhalt noch einmal mit unseren Bürgern zu besprechen.
Nachdem der Ausbau abgeschlossen ist, fand bereits am 4. Dezember 2024 ein Ortstermin mit der Polizei statt. Als Ergebnis ist insbesondere festzuhalten, dass vorgeschlagen wird, eine Tempo-30-Zone anzuordnen, von der folgende Ortsstraßen betroffen wären: Womburgstraße, Am Bauersberg, Bauersberger Hohle, Dellersweg, Zur Heiligenwiese, Kreuzgasse, Mühlweg, Steingasse, Brücker Weg, Strötzbacher Weg, Am Kreuzberg, Daunertweg, Heckenweg, Hemsbacher Straße, Wendelinusstraße, Wohnstädter Weg.
Die Beschilderung würde entsprechend zu Beginn und Ende der Zone aufgestellt werden und an geeigneten Stellen würden in der Mitte Piktogramme noch einmal auf die Geschwindigkeitsregelungen hinweisen. Im Bereich einer Tempo-30-Zone gilt grundsätzlich die Regel „rechts vor links“. Dies würde folglich im Anschluss im gesamten Bereich gelten.
Im Hinblick auf das Parken in den neu ausgebauten Straßen war der Vorschlag, eine Zone mit eingeschränktem Halteverbot im Brücker- und Strötzbacher Weg auszuweisen. Dies bedeutet, dass Be- und Entladetätigkeiten möglich bleiben, das Parken jedoch nur in eingezeichneten Parkflächen erlaubt ist. In der Regel stehen in einer Straße, nachdem feste Parkplätze eingezeichnet wurden, weniger Stellflächen zur Verfügung, als im Vorfeld genutzt wurden. Dies liegt daran, dass die Gemeindeverwaltung nur Stellflächen ausweisen kann, die berücksichtigen, dass Müll- oder Feuerwehrfahrzeuge problemlos durchfahren können und auch nur so viele Parkplätze nacheinander angeordnet werden können, dass ein Einscheren bei Gegenverkehr noch möglich bleibt.
Die Gemeindeverwaltung wird im Vorfeld der Bürgerversammlung, die aus unserer Sicht denkbaren Parkplätze provisorisch markieren. Bis zur Bürgerversammlung werden diese noch keine rechtliche Bindung entfalten, aber unsere betroffenen Anlieger können sich informieren, wo das Parken künftig noch möglich wäre. Im Rahmen der Bürgerversammlung sollen dann die vorgeschlagenen Flächen gemeinsam diskutiert werden.
Zu diesem Austausch möchten wir unsere Bevölkerung
für den 5. Juni 2025 um 19.30 Uhr in das Sportlerheim Brücken, Alzenauer Straße 106
einladen.
Über eine rege Bürgerbeteiligung würden wir uns sehr freuen.