Gartenarbeiten im Überblick: Regeln für Rasenmähen, Baumschneiden und Heckenschneiden
Erstelldatum08.05.2025

In Bayern gelten für Gartenarbeiten wie Rasenmähen, Baumschneiden und Heckenschneiden klare Regelungen, die den Lärmschutz und den Schutz von Tieren, insbesondere Vögeln, gewährleisten sollen.
Rasenmähen: Rasenmähen ist in Bayern grundsätzlich von 7 bis 20 Uhr erlaubt. Es wird jedoch empfohlen, zwischen 13 und 15 Uhr besonders laute Geräte zu vermeiden, um die Mittagsruhe nicht zu stören. An Sonn- und Feiertagen ist das Rasenmähen grundsätzlich verboten, auch mit leisen Geräten wie Handrasenmähern oder Elektro-Rasenmähern. Es gibt jedoch Ausnahmen: Leise Gartenarbeiten, die keine Ruhestörung verursachen, sind auch an diesen Tagen erlaubt. Mähroboter, die leise arbeiten, dürfen unter bestimmten Bedingungen an jedem Tag eingesetzt werden.
Baumschneiden: Das Schneiden von Bäumen ist das ganze Jahr über erlaubt, solange keine Tiere gefährdet werden. Während der Brutzeit der Vögel (in der Regel vom 1. März bis 30. September) ist das Schneiden von Bäumen und Sträuchern, die Nistplätze bieten, verboten. Sollte ein Baum jedoch krank oder gefährlich sein, darf er auch während der Brutzeit aus Sicherheitsgründen beschnitten oder gefällt werden.
Heckenschneiden und Vogelschutz: Ähnlich wie beim Baumschneiden ist das Schneiden von Hecken während der Brutzeit verboten. Vom 1. März bis 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz das radikale Schneiden oder „Auf-den-Stock-setzen“ von Hecken, Sträuchern und lebenden Zäunen. Diese Regelung dient dem Schutz brütender Vögel. Ein leichter Formschnitt ist nur dann erlaubt, wenn sich keine Nester mit Eiern oder Jungvögeln in der Hecke befinden. Ausnahmen gelten nur bei Verkehrssicherungspflichten. Auch Insekten wie Raupen und Zikaden sind vom Heckenschnitt betroffen, weshalb Experten empfehlen, den Schnitt erst ab Juli und sehr vorsichtig vorzunehmen. Schnittgut sollte nicht gehäckselt, sondern unter die Hecke gerecht oder als Totholzquartier abgelegt werden.
Bei einem Verstoß gegen diese Regelungen kann ein Bußgeld fällig werden.
Mit diesen Regeln soll nicht nur der Lärmschutz gewährleistet, sondern auch der Tierschutz beachtet werden. Wer sich an diese Vorgaben hält, trägt zu einem harmonischen Miteinander von Mensch und Natur bei.
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