In diesen zwei Wochen ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur noch bei triftigen Gründen erlaubt – insbesondere zur Ausübung des Berufs. Außerdem ist das Einkaufen etwa von Lebensmitteln und Getränken sowie der Arztbesuch weiter möglich. Erlaubt sind auch Spaziergänge und Sport an der frischen Luft – allerdings nur alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. Eine Gruppenbildung an öffentlichen Plätzen darf es nicht mehr geben.
Die Bekanntmachung zur vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020 können Sie rechts unter Dokumente einsehen.