Der Markt Mömbris tritt zusammen mit dem Landkreis Aschaffenburg ab 1.6.2023 dem Geltungsbereich des Handwerkerparkausweises Region Frankfurt RheinMain bei. Daher können auch die derzeit über 240 Handwerksbetriebe mit Sitz in Mömbris ab diesem Tag den Handwerkerparkausweis beantragen und die Vorteile in Anspruch nehmen.
Durch diese Sondergenehmigung sind Handwerker unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, im gesamten Geltungsbereich, der sich vom Odenwaldkreis über Frankfurt und Mainz bis in den Landkreis Fulda erstreckt, Parkerleichterungen zu genießen. So dürfen sie beispielsweise im eingeschränkten Halteverbot bzw. Zonenhalteverbot parken, sind von der Gebührenpflicht bei ansonsten gebührenpflichtigen Parkflächen befreit oder müssen bei einer bestehenden Parkscheibenpflicht eine solche nicht auslegen. Dies stellt eine erhebliche Erleichterung für die Handwerksbetriebe dar, die insbesondere unter dem besonders hohen Parkdruck in den Großstädten zu leiden haben. Der Markt Mömbris sieht hier einen großen Vorteil für die lokalen Handwerksbetriebe. Diese müssen lediglich einen Antrag stellen, können dafür aber die Parkerleichterungen in über 200 Kommunen in Anspruch nehmen. Die dafür zu erhebenden Gebühren verbleiben komplett im Markt Mömbris.
Der Markt Mömbris freut sich, mit dem Beitritt zum Geltungsbereich gemeinsam mit den Initiatoren einen Weg gefunden zu haben, das Handwerk zu stärken. Hierbei gilt der Dank der IVM GmbH (Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain) sowie der Handwerkskammer für Unterfranken, die maßgeblich dafür gesorgt haben, dass der Handwerkerparkausweis auch den Weg in den Landkreis Aschaffenburg findet.
Das entsprechende Antragsdokument sowie alle weiteren Informationen sind ab 15.5.2023 auf der Homepage des Marktes Mömbris zu finden. Genehmigungen können dann ab 1.6.2023 erteilt werden.