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Das steht an...

Donnerstag
08
Jun . 23

Walldürn bis 11.06.2023

Wallfahrt nach Walldürn
Walldürner Verein Niedersteinbach
Sonntag
11
Jun . 23

Mönchsondheim

Mitwirkung beim Unterfränkischen Volksmusiktag
Bauersberger Sänger
Sonntag
11
Jun . 23

Sportgelände SpVgg Rothengrund/Gunzenbach

Motorradfest
Motorradfreunde Gunzenbach e. V.
Samstag
17
Jun . 23

Sportgelände Brücken | 14:00 Uhr

Hobby-Volleyball-Turnier
FV Viktoria Brücken e. V.
Sonntag
18
Jun . 23

Sommerserenade
Trachtenkapelle Dörnsteinbach
Sonntag
18
Jun . 23

Wanderung "Kulinarischer Wandertag" in Wiesen
Wanderverein Schimborn
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Der direkte Draht...

Markt Mömbris
Schimborner Straße 6, 63776 Mömbris
+49 6029 705-0
+49 6029 705-59
verwaltung(at)moembris.bayern.de
Öffnungszeiten Bürgerbüro
 Gerade geöffnet Gerade geschlossen

Montag
8:00 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
8:00 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch
8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
8:00 bis 12:30 Uhr
Jeden 1. Donnerstag im Monat 8:00 bis 20:00 Uhr durchgehend geöffnet.

Prüfung des Grundsteuermessbescheids vom Finanzamt?


 Aus dem Rathaus



Wie erkenne ich, ob mein Grundsteuermessbescheid ab 01.01.2025 vom Finanzamt richtig ist?

Seit einigen Monaten verschickt das Finanzamt Aschaffenburg bereits die Messbescheide zur Grundsteuer nach neuem Recht zum 01.01.2025.

Es ist von großer Wichtigkeit, dass die Bürger diesen auf Richtigkeit prüfen. Denn lediglich der Bürger kann Widerspruch gegen diesen Grundlagenmessbescheid innerhalb der Frist von 1 Monat einlegen.

Gegen den Grundsteuerbescheid den der Markt Mömbris auf Grundlage dieses Messbescheides ab 01.01.2025 festsetzt, ist KEIN Widerspruch möglich.

Worauf müssen Sie als Bürger nun achten bzw. was müssen Sie prüfen?

Aktenzeichen:

Prüfen Sie bitte, ob das angegebene Aktenzeichen mit ihrem bisherigen Aktenzeichen des Marktes Mömbris übereinstimmt. Nehmen Sie hierzu bitte Ihren alten Grundsteuerbescheid des Marktes Mömbris oder des Finanzamtes zur Prüfung zur Hand.

Lage der Wirtschaftlichen Einheit:

Stimmt die zu versteuernde Objektangabe überein oder sind noch Flurstücke/Wohnobjekte mit angegeben, die womöglich ein separates Aktenzeichen haben? Ist die Flurnummernangabe vollständig oder fehlt eine Flurnummer oder sind Zahlendreher in der Angabe? Habe ich versehentlich mein Flurstücke wie Wiesen, Äcker und Wälder bei meinem Haus mit angegeben?

Eigentümer:

Sind die angegebenen Eigentümer auch die, die mit dem alten Grundsteuerbescheid des Marktes Mömbris oder des Finanzamtes übereinstimmt? Nehmen Sie hierzu bitte Ihren alten Grundsteuerbescheid des Marktes Mömbris oder des Finanzamtes zur Prüfung zur Hand.

Äquivalenzzahl:

Die Wohn- und Nutzfläche (bisherige Grundsteuer B, für Häuser und Bauplätze) wird pro Quadratmeter eine Äquivalenzzahl von 0,50 €/m² berechnet.

Bei Fläche des Grund und Bodens (teilweise Fläche um das Gebäude UND bisherige Grundsteuer A – Wiesen, Äcker, Wälder etc.) wird eine Äquivalenzzahl von 0,04€/m² berechnet.

Stimmen die Quadratmeter in Ihrem Bescheid vom Finanzamt überein und wurde die korrekte Äquivalenzzahl verwendet?

Messbetrag:

Hat sich der neue Messbetrag erheblich zum alten Messbetrag verändert?

Dies gilt jedoch nicht für Flurstücke der Grundsteuer A (Wiesen, Äcker, Wälder etc.). Hier ist es wichtig, dass die Äquivalenzzahl von 0,04€/m² mit den angegebenen Quadratmetern übereinstimmt. Durch die Grundsteuerreform werden bisher von der Grundsteuerzahlung befreite Flurstücke (wg. einem Messbetrag unter 1,24 €) nun grundsteuerpflichtig.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater Ihres Vertrauens oder an die Seniorenhilfe Mömbris (ab 65 Jahren).


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