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Okt . 23

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Okt . 23

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Okt . 23

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Neue Förderkonditionen KfW - Energieberatung im Rathaus


 Aus dem Rathaus


Es gibt Neuigkeiten/Änderungen in der Förderlandschaft der KfW. Hinzu findet im Februar die nächste Energieberatung des VerbraucherService Bayern im Rathaus statt.


Wohngebäude:

Heizungsförderung – KfW -> BAFA seit 1.1.2020:

Seit dem 1.1.2020 übernimmt das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen nahezu komplett. Nah- und Fernwärme sowie die Optimierung der Heizungsanlage werden weiterhin von der KfW gefördert. D. h. Ölkessel werden gar nicht mehr gefördert und dürfen nur noch im Rahmen einer Effizienzhaussanierung im Bestand zum Einsatz kommen.

Für den Ersatz von Ölheizungen durch Hybridheizungen oder einem Wärmeerzeuger mit regenerativen Energien gibt es eine Austauschprämie bis zu 45% der Kosten.

Effizienzhäuser – KfW ab 24.1.2020:

Ab 24.1.2020 erhöhen sich die Förderungen durch die Anhebung der Zuschüsse auf bis zu 12,5% und die förderfähigen Kosten, die für die Zuschüsse berücksichtigt werden können, erhöhen sich von 100.000 € pro Wohneinheit auf 120.000 €/WE für Effizienzhäuser. Die max. förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen betragen weiterhin 50.000 € pro Wohneinheit aber der Zuschuss erhöht sich von 10% auf 20% (max. 10.000 €/WE).

D. h. für Sanierungen (Kreditvariante 151 und Zuschussvariante 430) betragen die förderfähigen Kosten 120.000 €/WE und für die Sanierung zum Effizienzhaus 55 gibt es 40% Tilgungszuschuss: max. 48.000 € pro Wohneinheit (statt wie bisher 27,5% bzw. 30%). Die Tilgungszuschüsse für die weiteren Effizienzhausstufen (Effizienzhaus 70 – Effizienzhaus Denkmal) sind gestaffelt und beginnen mit 25% für das Effizienzhaus Denkmal bzw. Effizienzhaus 115.

Für Neubauten sind weiterhin die 3 Effizienzhausstufen vorgesehen und bei einer max. Darlehenssumme von 120.000 € pro Wohneinheit werden

Für das KfW-Effizienzhaus 40 Plus 25% Tilgungszuschuss (statt bisher 15%) gewährt womit der max. mögliche Zuschuss sich auf 30.000 € pro Wohneinheit (statt 15.000 € pro Wohneinheit) erhöht.

Die Zinsen sind laut heutigem Stand weiterhin bei 0,75% bei 10, 20 oder 30 Jahren Laufzeit (10 Jahre Zinsbindung). Einen Unterschied der Zuschusshöhe, zwischen dem Tilgungszuschuss in der Kreditvariante und dem Direktzuschuss, gibt es künftig nicht.

 

Nichtwohngebäude:

Heizungsförderung KfW seit 1.1.2020:

Seit dem 1.1.2020 werden bei der Sanierung zum Effizienzhaus und Durchführung von Einzelmaßnahmen in den Programmen IKK (218) und IKU (219) und für gewerbliche Sanierungen (277/278), die Kosten für Niedertemperatur-Kessel (auf Basis von Öl oder Gas) und Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel) nicht mehr gefördert. Bei der Berechnung zum Effizienzhaus darf ein entsprechender Wärmeerzeuger berücksichtigt werden.

Für den Neubau eines Effizienzhauses darf seit 1.1.2020 in den Programmen IKK (217) und IKU (220) und für gewerbliche Sanierungen (276) generell kein Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel) eingesetzt werden. Der Ausschluss für den Einsatz gilt auch für Kombinationen, z. B. von Öl-Brennwertkesseln mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Hybridsysteme), im Einsatz von Nahwärmesystemen für die Versorgung von Effizienzgebäuden (z. B. Öl-Brennwertkessel als Spitzenlastkessel) oder vergleichbaren Anwendungen.

Sanierung – Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen – KfW ab 24.1.2020:

Ab 24.1.2020 erhöhen sich auch für die Sanierung von Nichtwohngebäuden die Zuschüsse um 10% für Effizienzhäuser und um 15% für Einzelmaßnahmen. D. h. für die Sanierung zum Effizienzhaus 70 gibt es einen Tilgungszuschuss in Höhe von 27,5% und max. 275 €/m². Die beiden weiteren Effizienzhausstufen in der Sanierung sind das Effizienzhaus 100 und das Effizienzhaus Denkmal mit 20% (max. 200 €/m²) und 17,5% (max. 175 €/m²) Tilgungszuschuss.

Für Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss 20% (max. 200 €/m²).

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/EBS-2020

 

In diesem Zusammenhang weist der Markt Mömbris auch auf die Energieberatung des VerbraucherService Bayern hin. Der nächste Energiesprechtag findet am Dienstag, 18.02.2020 von 15 bis 18 Uhr im Rathaus Mömbris, Zimmer EG.03 statt.


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