Am 8. Oktober 2023 finden die Landtags- und Bezirkswahlen in Bayern statt. Dazu sucht der Markt Mömbris noch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese Tätigkeit ist auch überhaupt nicht schwer. Bei der Urnenwahl trifft sich das Wahlteam um 7:30 Uhr im jeweiligen Wahllokal und teilt sich in zwei Schichten auf. Um 18 Uhr treffen sich dann alle zur Auszählung wieder. Die Wahllokale befi nden sich dieses Jahr an folgenden Orten:
- Stimmbezirk 1 (Mömbris und Hemsbach): Ivo-Zeiger-Grundschule
- Stimmbezirk 2 (Mömbris): Ivo-Zeiger-Grundschule
- Stimmbezirk 3 (Strötzbach, Rappach): Tischtennishalle Mömbris
- Stimmbezirk 4 (Königshofen): Pfarrheim Königshofen
- Stimmbezirk 5 (Brücken und Niedersteinbach): Pfarrsaal Niedersteinbach
- Stimmbezirk 6 (Gunzenbach, Hohl, Angelsberg, Molkenberg, Rothengrund): Grundschule Gunzenbach
- Stimmbezirk 7 (Dörnsteinbach): Pfarrsaal Dörnsteinbach
- Stimmbezirk 8 (Mensengesäß): Ivo-Zeiger-Haus (Kaminzimmer)
- Stimmbezirk 9 (Daxberg, Reichenbach): Glasberghalle
- Stimmbezirk 10 (Schimborn): Mittelschule am Glasberg
Bei der Briefwahl trifft sich das Team um 15 Uhr in der Mittelschule in Schimborn und beginnt mit den Vorbereitungen zur Auszählung.
Am 27.9. (Urnenwahl) und 28.9. (Briefwahl) finden ab 19 Uhr die Einweisungen der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Rathaus statt. Hier bekommen Sie noch einmal genau Ihre Tätigkeit erklärt.
Für dieses wichtige Ehrenamt gibt es ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro. Außerdem erfahren die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer „ihr“ Wahlergebnis natürlich aus erster Hand.
Sollten Sie also Interesse an einer Wahlhelfertätigkeit haben, so melden Sie sich gerne unter der Telefonnummer 06029 705-45 oder per E-Mail unter wahlamt@moembris.bayern.de. Gerne können Sie auch einen gewünschten Einsatzort angeben. Diesen versuchen wir nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die schon eingeteilt wurden, bitten wir – sofern noch nicht erfolgt – um Übersendung des Rückmeldebogens.
Wir möchten auch noch einmal auf die Plakatierungsvorschriften zur Wahl hinweisen. Politische Gruppierungen dürfen erst sechs Wochen vor dem Wahltermin, in diesem Jahr also ab Sonntag, 27. August, 0 Uhr plakatieren. Wir weisen darauf hin, dass vorher aufgehängte Plakate entfernt werden.