Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Am kommenden Sonntag, 15. März 2020, finden in Bayern Kommunalwahlen statt. Im Markt Mömbris sind die Wähler aufgerufen den Bürgermeister, den Gemeinderat, den Landrat und den Kreistag zu wählen. Wählen dürfen alle Deutschen und alle EU-Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die seit mindestens 2 Monaten (d. h. seit 15. Januar 2020) den Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen im Markt Mömbris bzw. bei Landrats- und Kreistagswahl im Landkreis Aschaffenburg haben. Die Wahlberechtigten haben Anfang Februar eine Wahlbenachrichtigung erhalten.
Auf dem gelben Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl und auf dem blauen Stimmzettel für die Landratswahl können Sie jeweils nur einen Bewerber wählen. Gewählt ist, wer mindestens 50 % der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Sollte kein Bewerber die absolute Mehrheit der Stimmen für sich verbuchen können, findet am Sonntag, 29. März 2020, eine Stichwahl zwischen den zwei Bewerbern mit den meisten Stimmen statt.
Auf dem grünen Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderats können insgesamt 24 Stimmen vergeben werden, auf dem weißen Stimmzettel für die Kreistagswahl insgesamt 70 Stimmen. Es ist möglich entweder die Liste einer Partei oder Wählergruppe unverändert zu wählen. Hierfür ist ein Kreuz in den Kreis neben der Bezeichnung des Wahlvorschlags zu setzen. Sie können aber ebenso bestimmte Kandidaten wählen, indem Sie jedem Kandidaten maximal 3 Stimmen geben, z. B. wenn Sie die Kandidaten eines bestimmten Ortsteils oder beim Kreistag einer bestimmten Gemeinde wählen möchten. Hierzu tragen Sie in das Feld vor dem jeweiligen Kandidaten eine Zahl zwischen 1 und 3 ein. Wichtig ist hierbei, dass kein Kandidat mehr als 3 Stimmen erhalten darf, auch wenn er auf der Liste mehrfach aufgeführt ist, und dass die gesamte Stimmenanzahl von 24 bzw. 70 Stimmen auf dem Stimmzettel nicht überschritten wird. Falls Sie nicht alle Stimmen auf die einzelnen Bewerber verteilt haben, können Sie durch ein Listenkreuz erreichen, dass die restlichen Stimmen als Einzelstimmen von oben nach unten auf die noch nicht gekennzeichneten Bewerber verteilt werden. Mehrfach aufgeführte Bewerber werden dann mehrfach berücksichtigt. Streichungen sind möglich.
Die Gemeindeverwaltung wurde in den letzten Wochen wiederholt gefragt, nach welchen Kriterien die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln festgelegt wurde. Nach Art. 33 Abs. 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) ergibt sich die Reihenfolge der Wahlvorschläge von Wahlvorschlagsträgern nach der Zahl der bei der letzten Landtagswahl auf sie entfallenen Sitze. Das Bayerische Landesamt für Statistik hat daher folgende Ordnungszahlen vergeben:
- 01 Christlich-Soziale Union in Bayern e. V.
- 02 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- 03 FREIE WÄHLER
- 04 Alternative für Deutschland
- 05 Sozialdemokratische Partei Deutschlands
- 06 Freie Demokratische Partei
Die Ordnungszahl für Wahlvorschläge von Wahlvorschlagsträgern, die nicht im Bayerischen Landtag vertreten sind, richtet sich nach den bei der letzten Gemeinderatswahl für sie abgegebenen Stimmen. Hierfür wurden im Markt Mömbris folgende Ordnungszahlen vergeben:
- 07 Wählergemeinschaft Markt Mömbris e. V.
- 08 Unabhängige Bürger
Die übrigen Wahlvorschläge werden in alphabetischer Reihenfolge der Kennworte vergeben. Hierdurch ergibt sich im Markt Mömbris folgende Ordnungszahl:
- 09 Aller guten Dinge sind Drei
Weitere Einzelheiten können Sie der Wahlbekanntmachung entnehmen, die im letzten Bürgerblatt veröffentlicht wurde.
Informationen erhalten Sie auch im Internet unter: www.deinewahl.bayern.de/kommunalwahl
Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie darüber, wer in den kommenden sechs Jahren die Verantwortung für die Entwicklung von Mömbris erhalten soll. Mit Ihren Stimmen tragen Sie dazu bei, Ihr unmittelbares Lebensumfeld zu gestalten.
Gehen Sie daher am 15. März 2020 zur Wahl! Für den Markt Mömbris, für den Landkreis Aschaffenburg – und für sich selbst.
Am Wahlabend können Sie erste, vorläufige Wahlergebnisse auf den Internetseiten des Marktes Mömbris und des Landkreises Aschaffenburg abrufen.