Skip to main content
Kalender schließen
Das steht an...

Samstag
30
Sep . 23

Keltern am Wanderheim
Wanderverein Schimborn
Dienstag
03
Okt . 23

Leisberghütte Mensengesäß | 12:00 Uhr

Kürbisfest
Wanderverein Alpenrose Mensengesäß e. V.
Freitag
06
Okt . 23

Marktplatz Mömbris | 16:00 Uhr

Weinstand
TonLeiter Mömbris-Mensengesäß e. V.
Samstag
14
Okt . 23

Altpapiersammlung
Freiwillige Feuerwehr Gunzenbach e. V.
Sonntag
15
Okt . 23

Wanderung
Wanderverein Schimborn
Montag
16
Okt . 23

Ivo-Zeiger-Grundschule Mömbris | 16:30 Uhr bis 20:30

Blutspende
BRK Bereitschaft Mömbris
Kontakt schließen
Der direkte Draht...

Markt Mömbris
Schimborner Straße 6, 63776 Mömbris
+49 6029 705-0
+49 6029 705-59
verwaltung(at)moembris.bayern.de
Öffnungszeiten Bürgerbüro
 Gerade geöffnet Gerade geschlossen

Montag
8:00 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
8:00 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch
8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
8:00 bis 12:30 Uhr
Jeden 1. Donnerstag im Monat 8:00 bis 20:00 Uhr durchgehend geöffnet.

Infoveranstaltung zum Thema Grundsteuerreform


 Aus dem Rathaus



Die Grundsteuer in Bayern wurde reformiert. Was die Reform bedeutet und was nun für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu tun ist, darüber informiert eine gemeinsame Infoveranstaltung von Stadt und Landkreis sowie dem Finanzamt Aschaffenburg am Montag, 11. Juli, um 18 Uhr in der Stadthalle am Schloss. Die Veranstaltung wird auch online übertragen. Der Zugangslink wird kurz vorher auf der Website der Stadt Aschaffenburg veröffentlicht.

Neben einem Vortrag des Finanzamts gibt es an Frageinseln die Möglichkeit, spezifische Fragen persönlich zu stellen. Ein Stand zum Thema „ELSTER“ steht ebenfalls bereit.

Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Sie erhalten dazu ab 30. Mai ein Informationsschreiben. Die Erklärung kann ab 1. Juli 2022 elektronisch über ELSTER abgegeben werden.

Weitere Infos gibt es unter www.grundsteuer.bayern.de.


Social Media