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Das steht an...

Sonntag
03
Dez . 23

Feuerwehrhaus Hohl

Seniorennachmittag
Freiwillige Feuerwehr Hohl e. V.
Freitag
08
Dez . 23

Vereinshaus Königshofen | 19:30 Uhr

Adventsabend
Verein für Obst-Gartenbau und Landespflege Königshofen - Obstwiesenretter Kahlgrund-Spessart e. V.
Samstag
09
Dez . 23

Haus der Musik Gunzenbach

Weihnachtsfeier
Musikverein Gunzenbach 1919 e. V.
Samstag
09
Dez . 23

Festplatz Mömbris bis 10.12.2023

Mömbriser Weihnachtsmarkt
Markt Mömbris
Sonntag
10
Dez . 23

Heilig-Geist-Kirche Dörnsteinbach

Adventskonzert
Trachtenkapelle Dörnsteinbach
Sonntag
10
Dez . 23

Pfarrsaal Niedersteinbach

Adventsfeier
DJK Niedersteinbach
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Der direkte Draht...

Markt Mömbris
Schimborner Straße 6, 63776 Mömbris
+49 6029 705-0
+49 6029 705-59
verwaltung(at)moembris.bayern.de
Öffnungszeiten Bürgerbüro
 Gerade geöffnet Gerade geschlossen

Montag
8:00 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
8:00 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch
8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
8:00 bis 12:30 Uhr
Jeden 1. Donnerstag im Monat 8:00 bis 20:00 Uhr durchgehend geöffnet.

Informationen des Bürgerbüros zur Ausstellung von Ausweisdokumenten


 Aus dem Rathaus


Im Zuge der Eindämmung der Corona-Pandemie und aufgrund des Infektionsschutzes ist für Vorsprachen im Bürgerbüro des Marktes Mömbris eine Terminvereinbarung erforderlich. Dies gilt auch für die Beantragung von Ausweisdokumenten.


Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat am 28.05.2020 seinen Internetauftritt zur Ausweispflicht und Gültigkeit von deutschen Personaldokumenten aktualisiert (s. hierzu unter https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/_functions/Buehne/buehne_text.html).

Mit Blick auf die geplante lageangepasste Lockerung der bisherigen generellen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für alle nicht notwendigen touristischen Reisen zum 15. Juni 2020 als auch auf die von Österreich, Frankreich und der Schweiz geplanten Lockerungen der Einreisebeschränkungen werden folgende Hinweise gegeben:

Eine Verlängerung der Gültigkeit von Pässen und Ausweisen über das aufgedruckte Ablaufdatum hinaus ist international nicht empfohlen. Ein wesentlicher Grund liegt darin, dass eine solche Verlängerung weder in automatisierten / technisch unterstützten Kontrollprozessen erkannt werden kann noch zu einer Anerkennung des Dokumentes außerhalb der behördlichen Kontrolle (z.B. beim Check-in im Hotel oder bei Beförderungsunternehmen) verpflichtet. Die Nutzung solcher abgelaufener Dokumente kann daher teilweise zu erheblichen Reiseverzögerungen bzw. zu Zurückweisungen führen.

Zwar hat Deutschland mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten (Einzelheiten siehe regelmäßig aktualisierten Link: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/06Passrechtliche-Hinweise/03Anerkennung-von-Ausweisdokumenten/Anerkennung-von-Ausweisdokumenten_node.html), damit ist jedoch keine Reisegarantie verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen. Zur Frage, ob und inwieweit der Staat Ihres Reiseziels Einreisebeschränkungen gelockert hat, sollten Sie vor Antritt der Reise Informationen einholen. Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen des Ziellandes können Sie u. a. in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes unter (Link: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit) abrufen.

Bis wieder ein regulärer Dienstbetrieb stattfindet und die Antragstellungen ausgeliefert sind:
Ist Ihr Personalausweis und/oder Reisepass vor Kurzem abgelaufen bzw. wird das Ablaufdatum demnächst erreicht und steht Ihnen somit kein gültiges Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass) mehr zur Verfügung, werden die zuständigen Pass-/ Personalausweis- bzw. Bußgeldbehörden bis auf Weiteres während der Eindämmung der Pandemie in der Regel keine Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Ausweispflicht einleiten, wenn das Ausweisdokument ab dem 1. März 2020 oder danach ungültig wurde. Ob und ggf. inwieweit ein abgelaufener Pass / Personalausweis über das Ende des Gültigkeitszeitraums hinaus für einen konkreten Vorgang anerkannt wird, richtet sich nach den jeweiligen Erfordernissen und liegt nicht in der Hand der ausstellenden Behörden.

Eine Beantragung von Pass und Personalausweis in einem Bürgeramt außerhalb des Heimatortes ist nur aus wichtigem Grund möglich; bitte klären Sie Ihr Anliegen vorab mit der Behörde ab. Ferner fällt ein Unzuständigkeitszuschlag (Personalausweis: 13,00 €; Reisepass: doppelte Gebühr) an und der Bürodienst der eigentlich zuständigen Behörde muss die ausgewählte Behörde zur Ausstellung ermächtigen.

Der Hersteller, die Bundesdruckerei GmbH, sichert die fortwährende Produktion und Auslieferung an die erreichbaren Pass-/Personalausweisbehörden. Aufgrund der gegenwärtigen Krise kann es lediglich zu Verzögerungen bei der Auslieferung kommen.
Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan wie gewohnt auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus.
Zu wesentlichen Fragen zum Ausweis- und Passwesen während der Eindämmung der Pandemie finden Sie die Antworten hier (Link: https://www.personalausweisportal.de/DE/Service/FAQ/Corona/corona_node.html).

Für im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige:
Solange die Pandemie sich sowohl auf die jeweiligen Staatsangehörigen eines Staates als auch auf die dort dauerhaft wohnenden deutschen Staatsangehörigen auswirkt, ist sich BMI der Unsicherheiten der Passinhaberinnen und Passinhaber bewusst. 
Sobald sich die Grenzen wieder öffnen und sich die Lage des Transport- und Beförderungssektors wieder etwas normalisiert hat, werden auch die Inlandsbehörden des Staates bzw. die deutschen berufskonsularischen Vertretungen (ggf. nicht Honorarkonsuln) entsprechend der Gegebenheiten im jeweiligen Staat und den Hygienevorschriften schrittweise die Terminvergabe ausweiten und Pässe ausstellen können. Je nach Standort ist mit längeren Wartezeiten auf einen Vorsprachetermin zu rechnen. Ggf. können bei den jeweiligen berufskonsularischen Vertretungen nähere Informationen eingeholt werden, wie die im Ausland lebenden deutschen Staatsangehörige mit den örtlichen Behörden unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Infektionsschutzregelungen wieder in Kontakt treten können. Auch hier gilt, dass eine Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises bei einer Behörde in Deutschland nur aus wichtigem Grund möglich ist. Vor einem persönlichen Erscheinen klären Sie bitte vorab, ob Ihr Grund von der Behörde anerkannt wird. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass der Bürodienst der für Sie zuständigen Auslandsvertretung die Ausstellung ermächtigen muss, was etwas Zeit benötigt.

Online-Identifizierung:
Viele Behördenleistungen werden bereits digital angeboten, so dass Sie diese auch mit Hilfe Ihrer Online-Ausweisfunktion (Link: https://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Online-Ausweisen/Online-Ausweisen_node.html) Ihres Personalausweises erledigen können. Haben Sie Ihre PIN vergessen, können Sie bei unaufschiebbarem Bedarf in jedem geöffneten Bürgeramt Ihre persönliche, sechsstellige PIN gegen Gebühr (Link:  https://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der-Personalausweis/Gebuehren/gebuehren_node.html) neu setzen. Bitte beachten Sie, dass die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises mit Ablauf der Gültigkeit eines Ausweises automatisch nicht mehr anwendbar ist.

Muss Ihre Online-Ausweisfunktion für die Erledigung einer dringenden Angelegenheit erst aktiviert werden, können Sie das nur bei dem Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes erledigen lassen. Von diesem Verfahren kann auch während einer Krisenlage keine Ausnahme gemacht werden.“


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