Aktuelle Sachstandsinfo:
- Fuß-, Rad-, Feld- und Waldwege sind mit äußerster Vorsicht zu genießen
- Gesperrt ist derzeit noch der Rad- u. Feldweg von Niedersteinbach nach Dörnsteinbach
- Der Friedhof Niedersteinbach wurde großflächig unterspült und ist aus Sicherheitsgründen bis auf Weiteres gesperrt. Die Verwaltung geht davon aus, dass der neue Teil Ende Juni wieder freigegeben werden kann.
Infotelefon:
Der Markt Mömbris hat zur Schadenssituation ein Infotelefon eingerichtet. Die Kollegen sind unter der Tel. 06029/70516 sowie der 06029/70519 zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar.
Wichtige Informationen vom Landratsamt zwecks Beseitigung von Abfällen auf Grund des Hochwassers:
Die vom Landkreis initiierte kostenlose Sperrmüllabfuhr erfolgte in der KW 15.
Im Falle einer Eigenentsorgung übernimmt das Landratsamt die Entsorgungskosten, soweit die Abfälle zur Umladestation Aschaffenburg, Obernburger Str. 25 angeliefert werden. Miete und Transport eines eventuellen Containers sind selbst zu tragen.
Hilfsangebote:
Trocknungsgeräte:
- Fa. Werotec, Herr Blum, Tel. 06095/9936-0
- Herr Tresch, Tel. 0171/8975073, Kosten: ab 5,- € pro Tag/Gerät
Sonderkreditprogramm:
Die Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau sowie die Raiffeisenbank Aschaffenburg haben ein Sonderkreditprogramm aufgelegt.
Hilfsgelder:
1. Spendenaktion „Unsere Wohlfühlregion hilft dem Kahlgrund“ (Soforthilfe)
Die Spenden werden mit 400 € pro Privathaushalt an Betroffene weitergegeben. Anträge (eine telefonische Mitteilung ist ausreichend) können unter anschließender Einreichung von Unterlagen (z.B. Fotos) gestellt werden. Schadenstelefon Markt Mömbris, Frau Lopez, Tel. 06029/705-16, E-Mail: verwaltung(at)moembris.bayern.de
Weitere Unterstützung ist in Einzelfällen möglich.
Das Sofortgeld wird als Zuschuss ohne anschließenden Verwendungsnachweis ausgezahlt.
2. Zuschussprogramm des Landkreises Aschaffenburg
Der Landkreis Aschaffenburg hat 250.000 € aus dem Kreishaushalt zur Unterstützung von geschädigten Mitbürgerinnen und Mitbürgern bereitgestellt. |
Die Unwetterhilfe muss schriftlich mit einem Formblatt beantragt werden. Im Antrag abgefragt werden unter anderem Angaben zum Antragsteller und dem Haushalt angehörende Personen, über das Gebäude/Wohnung, zur (geschätzten) Schadenssumme, Leistungen durch Spenden oder Versicherungen und Vermögensverhältnisse. Die Schäden und anderweitige Leistungen müssen –soweit möglich- belegt werden und werden auf Plausibilität überprüft. Bei der Schadensermittlung wird mit nivellierten Schadenshöhen gerechnet. Dies bedeutet, dass z. B. für ein Elektrogerät nicht der tatsächliche Einkaufspreis zu Grund gelegt wird, sondern ein nivellierter maximaler Pauschalbetrag. Berücksichtigt wird hierbei nur ein üblicher Haushaltsbedarf. Bei der Leistungshöhe wird differenziert zwischen Gebäudeschäden und Hausratschäden. - Hausratschäden: Hausratschäden werden nach Förderhöchstpauschalen abgerechnet, deren Höhe noch von einem zu bildenden Unwetterhilfe-Gremium festgelegt wird. Ein Eigenanteil i. H. v. einem Drittel sollte in aller Regel nicht unterschritten werden. Für nur teilweise zerstörten Hausrat werden Abschläge auf die Förderhöchstpauschale vorgenommen. - Gebäudeschäden: Auch diese Förderquote wird noch vom Gremium -in Abhängigkeit vom Antragsvolumen- festgelegt. Auch hier ist ein Eigenanteil i. H. v. einem Drittel vorgesehen. Die Landkreis-Unwetterhilfe wird für (nivellierte) Schäden ab 1.500 € geleistet werden. |
Eine Entscheidung des Landkreises über die eingegangenen Anträge erfolgt dann im September 2017.
Anträge:
- Antrag Unwetter Landkreis (PDF)
- Antrag Unwetter Landkreis (DOC)
- Erklärung zum Unwetterschaden am Hausrat (PDF)
- Erklärung zum Unwetterschaden am Hausrat (DOCX)
- Ausfüllhilfe (PDF)
3. Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“
Notstandsbeihilfen erhalten Geschädigte, die ohne staatliche finanzielle Unterstützung in eine existenzielle Notlage zu geraten drohen. Die Schadensbehebung muss dringend notwendig und unaufschiebbar sein.
Die Gewährung dieser Finanzhilfe setzt voraus, dass keine Versicherungsmöglichkeit bestand, d.h. der Abschluss einer sog. Elementarversicherung nachweislich abgelehnt worden ist. Die Gewährung dieser Finanzhilfe setzt weiterhin die Prüfung der finanziellen Verhältnisse der Geschädigten voraus. Maßgeblich sind die wirtschaftlichen Gesamtverhältnisse der Antragsteller. Eine Schadenaufnahme würde vom Landratsamt (Bauabteilung) vorgenommen.
Berechtigte: Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft
Leistungen: Antragsberechtigte können Zuschüsse erhalten, wenn deren Wohngebäude und Hausrat oder deren unternehmerisches Vermögen durch eine Unwetterkatastrophe geschädigt wurden und sie sich daher in einer existenziellen Notlage befinden.
Informationen bei der Regierung von Unterfranken, Frau Götz, Tel. 0931/380-1225.
4. Hilfen des Diakonischen Werk Untermain e.V.
Das diakonische Werk bietet finanzielle Unterstützung aus dem Diakonie-Katastrophenhilfefond, aber auch Unterstützung über das Diakonie-Sozialkaufhaus.
Informationen bei:
Wolfgang Grose, Leitung Diakonie-Sozialkaufhaus, Kolpingstr. 7, 63739 Aschaffenburg, Tel.: 06021/5807523 oder grose(at)diakonie-aschaffenburg.de
Die Evangelische Landeskirche in Bayern bzw. die Diakonie Katastrophenhilfe haben Möglichkeiten der Einzelfallhilfe für betroffenen Familien.
Informationen beim Diakonischen Werk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Pirckheimerstraße 6, 90408 Nürnberg:
Fritz Blanz, Tel: 0911 9354-265 oder blanz(at)diakonie-bayern.de
5. Steuerliche Erleichterungen
Steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten sollen die Geschädigten unterstützen.
Aktuelle Zahlungsprobleme (etwa bei Vorauszahlungen) aufgrund des Hochwassers kann das Finanzamt auf Antrag ggfs. sofort berücksichtigen. Die Hochwasserschäden und deren Beseitigungsaufwand finden in der Steuererklärung im nächsten Jahr steuerliche Berücksichtigung.
Auskunft über steuerliche Erleichterungen erteilt der für den Steuerpflichtigen zuständige Sachbearbeiter beim Finanzamt.
Mit Blick auf die Zukunft wird abschließend auf folgende Veröffentlichung der Bayerischen Staatsregierung hingewiesen, die im Wortlaut hier abgedruckt ist:
Wegen des Klimawandels müssen wir uns auf die Zunahme extremer Unwetter und Naturkatastrophen vorbereiten. Starkregen, Hochwasser, Sturm, Hagel oder intensiver Schneefall können zu großen Schäden an Gebäuden, Hausrat oder Inventar führen. Jeder kann betroffen sein. Denn gerade Starkregen kann auch fernab von Gewässern oder Hochwassergebieten Überschwemmungen verursachen.
Die Bayerische Staatsregierung appelliert daher an Privatpersonen und Unternehmen, sich umfassend gegen Schäden aus Naturgefahren abzusichern. Deshalb hat sie bereits im Jahr 2009 die Öffentlichkeitskampagne "Voraus denken - elementar versichern" gestartet. Eigentümer, Mieter und Pächter sind gefordert, Eigenvorsorge zu betreiben - durch präventive Maßnahmen am und im Gebäude sowie ausreichenden Versicherungsschutz.
Spendenkonto:
Mit dem Schirmherrn Landrat Dr. Ulrich Reuter wurde von allen betroffenen Bürgermeistern und dem Funkhaus Aschaffenburg unter dem Motto „Unsere Wohlfühlregion hilft dem Kahlgrund“ Spendenkonton eingerichtet. Das Geld wird unter den Hochwasseropfern aufgeteilt.
Auf die folgenden Bankkonten können Sie für die Hochwasseropfer im Kahlgrund spenden:
IBAN: DE29 7956 2514 0103 2010 40
Raiffeisenbank Aschaffenburg
Empfänger: Markt Mömbris
Verwendungszweck: Unsere Wohlfühlregion hilft dem Kahlgrund
IBAN: DE98 7955 0000 0012 1805 76
Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau
Empfänger: Markt Mömbris
Verwendungszweck: Unsere Wohlfühlregion hilft dem Kahlgrund