Haus- und Grundbesitzer müssen seit dem 1. Januar 2018 in Bayern nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen Straßen bezahlen. Der Bayerische Landtag hat das Kommunalabgabengesetz geändert und die Straßenausbaubeiträge abgeschafft.
Für Härtefälle in der Zeit davor hat der Bayerische Landtag einen Härtefallfonds eingerichtet. Er kommt den Beitragszahlerinnen und –zahlern zu Gute, die zu Straßenausbaubeiträgen im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 herangezogen und durch diese unzumutbar belastet wurden.
Dafür stellt der Landtag insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung. Über die Verteilung der Mittel für solche Härtefälle entscheidet eine eigens eingerichtete Kommission. Einen Härteausgleich können natürliche und juristische Personen erhalten, die Adressat(en) eines Bescheides zur Festsetzung eines Beitrags oder einer Vorauszahlung auf einen Beitrag für Straßenausbaumaßnahmen sind, sofern
- der Bescheid zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2017 erlassen wurde,
- eine Zahlungspfl icht in Höhe von mindestens 2.000 Euro besteht,
- der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch Eigentümer oder sonst dinglich Nutzungsberechtigter des betroffenen Grundstückes ist und
- der Adressat maximal über ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr des Bescheiderlasses verfügt. Wahlweise kann auch der Einkommensmittelwert des Dreijahreszeitraums angegeben werden, dessen letztes Jahr das Jahr des Bescheiderasses ist. Bei zusammen veranlagten Eheleuten beträgt die Einkommensobergrenze 200.000 Euro.
Um einen Härteausgleich zu erhalten, müssen Sie einen Antrag im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2019 stellen, entweder per Post an:
Geschäftsstelle der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge bei der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg
oder digital an:
Haerteausgleich-strassenausbaubeitrag(at)reg-ufr.bayern.de oder ausgleich(at)reg-ufr.bayern.de
Das Antragsformular sowie den Link zum Online-Antragsverfahren finden Sie im Internet unter www.strabs-haertefall.bayern.de. Dem Antrag sind die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen beizufügen. Hierzu zählen insbesondere:
- Kopie des Beitragsbescheids bzw. der Beitragsbescheide der Kommune oder ggf. eine Kopie der Vereinbarung über die Beitragsablöse,
- Kopie des Steuerbescheides für das Jahr des Bescheiderlasses und wahlweise der beiden dem Bescheiderlass vorausgehenden Jahre,
- Nachweis über das Eigentum oder ggf. sonstige dingliche Nutzungsrechte bezüglich des Grundstücks, für das die Beiträge bezahlt wurden,
- für Unternehmen: ggf. Nachweise über die Gesellschaftsform und Beteiligungsverhältnisse.
Die Härtefallkommission entscheidet nach Ablauf der Antragsfrist ab 1. Januar 2020 über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel.
Der Markt Mömbris sieht für betroffene Bürgerinnen und Bürger eine gute Chance durch den Härtefallfonds entstandene Beiträge (teilweise) zurück zu erhalten. Wir möchten Sie deshalb bitten, von diesem Angebot rege Gebrauch zu machen. Jeder, der die oben genannten Kriterien erfüllt, sollte einen entsprechenden Versuch starten, gezahlte Beiträge zumindest teilweise zurück zu bekommen. In ganz Bayern wurden in dem Zeitraum etwa 300 Millionen Euro Ausbaubeiträge gezahlt. Dies bedeutet, dass jeder sechste Euro mit dem Topf von 50 Millionen Euro zurückgezahlt werden kann. Da nicht jeder Betroffene einen Antrag stellen wird und zudem noch einige Eigentümer unter die Bagatellklausel von 2.000 € fallen werden, sind die Chancen auf eine Rückzahlung nicht schlecht.
Wichtig ist aber, jeder Betroffene muss selbst einen Antrag stellen. Bei weiteren Fragen können wir Ihnen gerne beratend zur Seite stehen.