Heute möchte ich mich mit einem Thema an Sie wenden, das der Gemeindeverwaltung aktuell Sorgen bereitet. Derzeit wird eine Grundsteuerreform durchgeführt. Alle Grundstückseigentümer mussten für ihre Flächen im bebauten Ortsbereich, aber auch im Außenbereich, eine neue Grundsteuererklärung einreichen. Im Anschluss ermittelt das Finanzamt auf dieser Grundlage einen neuen Grundsteuermessbetrag und übermittelt diesen sowohl an die Eigentümer als auch später, nach Ablauf der Einspruchsfrist, an die örtlich zuständige Gemeinde. Die Gemeinden erlassen künftig auf dieser Grundlage neue Steuermessbescheide.
Das Steueramt des Marktes Mömbris rechnet mit etwa 10.000 Grundsteuerfällen. Bis Ende September sind knapp 5.000 neue Messbescheide bei uns im Rathaus eingegangen, von denen wir bisher 250 prüfen konnten. Dabei sind der Gemeindeverwaltung in etwa 10 Prozent der Fälle gravierende Fehler aufgefallen, die dazu führen, dass eine Grundsteuerzahlung festgesetzt werden muss, die offensichtlich falsch ist. Typische Beispiele sind hierbei, dass die Eigentümer ein Grundstück, das als bebautes Grundstück im Innenbereich liegt, aus Versehen (oft durch die Verwendung von falschen Formularen) als landwirtschaftliches Grundstück im Außenbereich deklariert haben. Auch das Gegenteil ist mehrfach passiert. Große Außenbereichsflächen wurden als bebaubare Grundstücke im Innenbereich an das Finanzamt gemeldet. Da die Angaben der Eigentümer dort offensichtlich oft ohne Prüfung einfach übernommen wurden, kommt es nun in diesen Fällen zu der Festsetzung von falschen Grundsteuermessbeträgen. Sofern dies den Eigentümern nach Information durch das Finanzamt nicht auffällt und innerhalb eines Monats kein Widerspruch gegen den neuen Messbetrag eingelegt wird, so wird dieser bestandskräftig, was bedeutet, dass die Gemeinden in der Pflicht sind, auf dieser Grundlage den künftigen Steuerbescheid zu erstellen.
In beiden geschilderten Varianten ist dies, insbesondere für die betroffenen Eigentümer, keine schöne Sache. Wenn man auf einmal für einen Acker eine hohe Steuersumme pro Jahr bezahlen muss, ist das ärgerlich; auch andererseits entsteht für die Eigentümer eine unschöne Situation, da man ihnen vorwerfen kann, mit falschen Angaben in der Steuererklärung eine niedrigere zu zahlende Steuer erwirkt zu haben.
Vor diesem Hintergrund möchte die Gemeindeverwaltung alle Grundstückseigentümer bitten, sich die vom Finanzamt mitgeteilten Steuermessbeträge genau anzusehen. Weichen diese, ohne sachlichen Grund, gravierend von dem bisherigen Messbetrag ab, so könnte hier ein Fehler vorliegen. Sollte Ihnen hier eine gravierende Abweichung auffallen, bitten wir Sie, dies dem Finanzamt mitzuteilen. Der Markt Mömbris wird ebenfalls alle auffälligen Messbescheide beim Finanzamt reklamieren. Wir hoffen, dass die Bescheide dadurch noch geändert werden können und es zu einer sachlich fairen Steuerfestsetzung kommen kann.
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Am vergangenen Sonntag wurden in Bayern der neue Landtag sowie der neue Bezirkstag gewählt. In unserer Marktgemeinde haben 77,5 % der Wahlberechtigten von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Eine überdurchschnittlich hohe Quote, die die Gemeindeverwaltung sehr freut, denn Demokratie lebt vom Mitmachen. Die Auszählung der Stimmen dauerte bis nach Mitternacht und als Bürgermeister möchte ich mich sehr herzlich bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern bedanken, die ihre Freizeit geopfert haben und mit einem vorbildlichen Engagement dafür gesorgt haben, dass die Wahl im Markt Mömbris sehr gut abgelaufen ist. Mit diesem ehrenamtlichen Einsatz unterstützen unsere Wahlhelfer unsere Demokratie und leisten somit einen besonderen Beitrag für unser Gemeinwohl. Herzlichen Dank dafür.