Da das Förderprogramm zeitlich sehr eng gestrickt ist, möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich jetzt schon Gedanken über passende Projektideen zu machen, die Sie gerne umsetzen wollen. Ab 2020 verfügt die Kommunale Allianz Kahlgrund-Spessart über ein Regionalbudget, mit dem Kleinprojekte mit bis zu 10.000 € gefördert werden können.
Welche Projekte werden gefördert?
Unter Berücksichtigung
- der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
- der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
- der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
- der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
- der demografischen Entwicklung sowie
- der Digitalisierung
sollen die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume gesichert und weiterentwickelt werden.
Förderfähig sind z. B. Kleinprojekte zur
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Was wird nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind:
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
- der Landankauf,
- Kauf von Tieren,
- Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung,
- Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind,
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
- laufender Betrieb,
- Unterhaltung,
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
- Einzelbetriebliche Beratung,
- Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
- Personalleistungen.
Wie sieht die Förderung aus?
Ein Kleinprojekt kann einen Zuschuss von bis zu 80% auf die entstandenen Ausgaben (abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte), maximal 10.000 € erhalten. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € werden nicht gefördert.
Wie kann ich einen Projektantrag stellen?
Es wird ein Zeitraum bekannt gegeben in dem Projektanträge eingereicht werden können. Dieser wird im Mitteilungsblatt, auf den Internetseiten der Allianz und der Kommunen, auf Facebook und in der Zeitung veröffentlicht. Nach Ende des Zeitraums entscheidet das Entscheidungsgremium anhand von vorher festgelegten Kriterien, welche Projekte eine Förderung erhalten.
Was ist zu beachten?
Es handelt sich aktuell um eine Vorabinformation, da das Regionalbudget Kommunalen Allianz Kahlgrund-Spessart noch nicht endgültig bestätigt wurde.Detaillierte Informationen zum Förderprogramm sind schon jetzt auf der ⇒ Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter abrufbar.
Wurde mit der Umsetzung des Projekts bereits begonnen, ist keine Förderung mehr möglich. Das Projekt muss bis zum 30. September 2020 umgesetzt und abgerechnet sein. Alle Unterlagen müssen der Kommunalen Allianz Kahlgrund-Spessart bis zu diesem Termin vorliegen – eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Das Projekt muss durch den Antragsteller vorfinanziert werden. Die Auszahlung der Förderung ist Ende 2020/Anfang 2021 zu erwarten.
Es gelten folgende Zweckbindungsfristen (ab Auszahlung der Zuwendung):
- Bauten und bauliche Anlagen: 12 Jahre,
- Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte: 5 Jahre,
- EDV-Ausstattungen: 3 Jahre
Gerne können Sie die Vorabinformation auch weitergeben. Projektanträge können von juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie von natürlichen Personen und Personengesellschaften eingereicht werden.
Für Fragen steht Ihnen Herr Batrla gerne zur Verfügung (06024/6735-26; info(at)kahlgrund-spessart.de)