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Das steht an...

Freitag
02
Jun . 23

Walldürn bis 05.06.2023

Wallfahrt
Wallfahrerverein Mömbris
Freitag
02
Jun . 23

Marktplatz Mömbris | 16:00 Uhr

Weinstand
TonLeiter Mömbris-Mensengesäß e. V.
Donnerstag
08
Jun . 23

Walldürn bis 11.06.2023

Wallfahrt nach Walldürn
Walldürner Verein Niedersteinbach
Sonntag
11
Jun . 23

Mönchsondheim

Mitwirkung beim Unterfränkischen Volksmusiktag
Bauersberger Sänger
Sonntag
11
Jun . 23

Sportgelände SpVgg Rothengrund/Gunzenbach

Motorradfest
Motorradfreunde Gunzenbach e. V.
Samstag
17
Jun . 23

Sportgelände Brücken | 14:00 Uhr

Hobby-Volleyball-Turnier
FV Viktoria Brücken e. V.
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Der direkte Draht...

Markt Mömbris
Schimborner Straße 6, 63776 Mömbris
+49 6029 705-0
+49 6029 705-59
verwaltung(at)moembris.bayern.de
Öffnungszeiten Bürgerbüro
 Gerade geöffnet Gerade geschlossen

Montag
8:00 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
8:00 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch
8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
8:00 bis 12:30 Uhr
Jeden 1. Donnerstag im Monat 8:00 bis 20:00 Uhr durchgehend geöffnet.

Europawahl - Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen


 Aus dem Rathaus



Am 26. Mai 2019 findet die Europawahl statt.

Die Meldebehörde darf nach § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über

  • Familienname,
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  • Doktorgrad und
  • derzeitige Anschriften sowie,
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Sie können nach § 50 Abs. 5 BMG bei der

Meldebehörde des Marktes Mömbris, Schimborner Straße 6, 63776 Mömbris,

Zimmer EG.04 bis EG.06,

einer Übermittlung Ihrer Daten widersprechen, sofern Sie damit nicht einverstanden sind.

Das Formular auf Eintragung einer Übermittlungssperre erhalten Sie nebenstehend als Download.



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