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Sonntag
03
Dez . 23

Feuerwehrhaus Hohl

Seniorennachmittag
Freiwillige Feuerwehr Hohl e. V.
Freitag
08
Dez . 23

Vereinshaus Königshofen | 19:30 Uhr

Adventsabend
Verein für Obst-Gartenbau und Landespflege Königshofen - Obstwiesenretter Kahlgrund-Spessart e. V.
Samstag
09
Dez . 23

Haus der Musik Gunzenbach

Weihnachtsfeier
Musikverein Gunzenbach 1919 e. V.
Samstag
09
Dez . 23

Festplatz Mömbris bis 10.12.2023

Mömbriser Weihnachtsmarkt
Markt Mömbris
Sonntag
10
Dez . 23

Heilig-Geist-Kirche Dörnsteinbach

Adventskonzert
Trachtenkapelle Dörnsteinbach
Sonntag
10
Dez . 23

Pfarrsaal Niedersteinbach

Adventsfeier
DJK Niedersteinbach
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Markt Mömbris
Schimborner Straße 6, 63776 Mömbris
+49 6029 705-0
+49 6029 705-59
verwaltung(at)moembris.bayern.de
Öffnungszeiten Bürgerbüro
 Gerade geöffnet Gerade geschlossen

Montag
8:00 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
8:00 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch
8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
8:00 bis 12:30 Uhr
Jeden 1. Donnerstag im Monat 8:00 bis 20:00 Uhr durchgehend geöffnet.

Erhöhte Waldbrandgefahr – Verbot von offenem Feuer


 Aus dem Rathaus



Auch in diesem Sommer steigt aufgrund der anhaltenden Trockenheit leider wieder die Gefahr von Vegetationsbränden. In den letzten Tagen mussten die Feuerwehren des Marktes Mömbris wieder zu zahlreichen Wald- und Graslandbränden im Gemeindegebiet ausrücken. Dies bedeutet für unsere ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute eine erhebliche körperliche und auch geistige Belastung. Darüber hinaus ist die Umwelt im Gemeindegebiet durch solche Brände erheblich gefährdet. Zum Teil wurden die Einsätze durch Personen ausgelöst, die ein offenes Feuer angezündet haben – etwa, um Grünabfall zu verbrennen. Bereits im letzten Jahr hatte der Markt Mömbris folgende Allgemeinverfügung erlassen, die auch weiterhin Gültigkeit besitzt:

1. Während Waldbrandgefahrenindex Stufe 4 und 5 sowie Graslandfeuerindex 4 und 5 wird im gesamten Gemeindegebiet des Marktes Mömbris ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer ausgesprochen. Das Verbot gilt auch für bestehende, auf Dauer angelegte Feuerstellen, für die ausgewiesenen gemeindlichen Grillplätze als auch für Lagerfeuer auf privaten Grundstücken.

2. Das Grillen mit Gas oder Holzkohle auf Privatgrundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage ist von dem Verbot ausgenommen.

Gründe:
Angesichts der anhaltend heißen und trockenen Witterung besteht insbesondere für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen, usw. höchste Brandgefahr. Der Markt Mömbris sieht sich daher gehalten, jegliche Art von offenem Feuer ausnahmslos zu untersagen. Die Bevölkerung wird im eigenen Interesse - auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen - dringend aufgefordert, sich an das ausgesprochene Verbot zu halten und sich laufend über den aktuellen Waldbrandgefahrindex sowie über den Graslandfeuerindex zu informieren. Dies ist über die Homepage des Deutschen Wetterdienstes möglich.

Beim Grillen mit Gas oder Holzkohle auf Privatgrundstücken in der geschlossenen Ortslage wird dringend empfohlen, geeignetes Löschmaterial (Feuerlöscher, Löschdecken, etc.) bereit zu halten. Auf Personen, die sich nicht an die Allgemeinverfügung halten, können, selbst dann, wenn die Feuerwehr nicht tätig werden muss, erhebliche Kosten zukommen. Denn der Verursacher einer Gefahr ist zum Ersatz der Kosten verpflichtet, die auch dann entstehen, wenn die Feuerwehr alarmiert wurde, das Feuer aber nicht löschen musste. Hier können schnell Kosten in vierstelliger Höhe entstehen, die dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.

Der Markt Mömbris und seine Feuerwehren bitten um Ihre Mithilfe bei der Vermeidung von Vegetationsbränden. Neben der Beachtung der Allgemeinverfügung sollten Sie dazu die folgenden Hinweise befolgen:

  • Notruf: Im Falle eines Brandes sollten Sie umgehend den Notruf 112 wählen und möglichst den genauen Standort des Feuers angeben. Verlassen Sie den Gefahrenort auf kürzestem Weg.
  • Feuer: Das Entzünden von Feuer im Wald oder in Waldnähe ist verboten. Dazu zählen auch Grillfeuer und Lagerfeuer.
  • Rauchen: Werfen Sie keine Zigarettenkippen, Zigarren oder Pfeifenreste achtlos weg. Diese können einen Brand auslösen. Achten Sie darauf, dass alle Raucherwaren vollständig gelöscht sind, bevor Sie sie entsorgen.
  • Parken: Vermeiden Sie das Parken von Fahrzeugen auf trockenem Gras oder Laub. Der heiße Auspuff oder Katalysator kann trockenes Material entzünden und einen Brand verursachen. Halten Sie sich an die ausgewiesenen Parkflächen.
  • Glasabfall: Lassen Sie keine Glasflaschen oder Glasscherben im Wald zurück. Bei Sonneneinstrahlung können sie wie Brenngläser wirken und Brände entfachen.
  • Pyrotechnik: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist wegen Funkenfluggefahr im Wald untersagt.

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