Der Markt Mömbris möchte daher noch einmal auf die Allgemeinverfügung vom 22.07.2022 hinweisen, die wie folgt lautet:
ALLGEMEINVERFÜGUNG
- Während Waldbrandgefahrenindex Stufe 4 und 5 sowie Graslandfeuerindex 4 und 5 wird im gesamten Gemeindegebiet des Marktes Mömbris ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer ausgesprochen. Das Verbot gilt auch für bestehende, auf Dauer angelegte Feuerstellen, für die ausgewiesenen gemeindlichen Grillplätze als auch für Lagerfeuer auf privaten Grundstücken.
- Das Grillen mit Gas oder Holzkohle auf Privatgrundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage ist von dem Verbot ausgenommen.
Den Waldbrandgefahrenindex können Sie unter https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/wbx/wbx_tab_alle_BY.html, den Graslandfeuerindex unter https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/glfi/glfi_tab_alle_BY.html abrufen. Für Mömbris ist die Station in Kahl am Main relevant.
Der Markt Mömbris und seine Feuerwehren bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.