Ab dem 8.6.2020 gelten die von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen Lockerungen im Bereich Sport, aufgrund derer Indoorsportstätten unter bestimmten Voraussetzungen den Betrieb wieder aufnehmen können. Der Markt Mömbris kann als Verpächter hier keinerlei Vorgaben bzw. Restriktionen machen bzw. Prüfungen oder Freigaben vornehmen.
Er empfiehlt den Vereinen und sonstigen Institutionen als Nutzer seiner Räumlichkeiten (z. B. gemeindliche Hallen), die dadurch als Betreiber der Sportstätten fungieren, in eigener Verantwortung und enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt selbst zu entscheiden, ob die umfangreichen Vorgaben der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BaylfSMV) vom 19.6.2020 und zugehörige Vorschriften, eingehalten, und das Training wieder aufgenommen werden kann.
Hierbei ist zu beachten, dass die Turnhalle der Ivo-Zeiger-Schule Mömbris sowie die Mehrzweckhalle Gunzenbach momentan und voraussichtlich mindestens bis zum Beginn der Sommerferien als „Ausweich-Klassenzimmer“ genutzt werden, um die geltenden Abstandsregeln für den Schulbetrieb einhalten zu können. Deshalb ist in diesen Hallen ein Sportbetrieb bis auf weiteres nicht möglich.
Falls die Vereine und sonstigen Institutionen eigenverantwortlich entscheiden, das Sporttraining in den gemeindlichen Räumlichkeiten wieder aufzunehmen, bittet der Markt Mömbris zum einen um Mitteilung an die Liegenschaftsverwaltung, Frau Trageser, unter Tel. 06029/705-23 bzw. edith-trageser(at)moembris.bayern.de. Zum anderen bittet der Markt Mömbris um Verständnis dafür, dass in dieser für alle Beteiligten schwierigen Situation von der Liegenschaftsverwaltung bei Bedarf von den gebuchten Zeiten abweichende und verkürzte Zeiträume an die Vereine, evtl. in anderen Hallen, als gewohnt, vergeben werden, um allen Vereinen, die sich für eine Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes entscheiden, gerecht zu werden.
Im Gegenzug wird für die Sommersaison 2020 auf die Berechnung des üblichen Nutzungsentgeltes verzichtet.