Insbesondere gilt:
- Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt, dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern
- in Schulen aller Jahrgangsstufen gilt die Maskenpflicht auch am Platz
- Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, sonstigen Bühnen und für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen
- Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde), in dieser Zeit ist der Verkauf von alkoholischen Getränken auch an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen untersagt
- Es besteht Maskenpflicht auf den vom Landratsamt Aschaffenburg festgelegten stark frequentierten öffentlichen Plätzen. Im Markt Mömbris davon betroffen ist der Marktplatz in Mömbris sowie die Aussichtsplattform am See in Brücken (Hemsbachsee)
- Der Konsum von Alkohol ist auf den vom Landratsamt Aschaffenburg festgelegten stark frequentierten öffentlichen Plätzen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt
Bitte halten Sie sich zwingend an die Vorgaben und vor allen Dingen bleiben Sie gesund!