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Freitag
08
Dez . 23

Vereinshaus Königshofen | 19:30 Uhr

Adventsabend
Verein für Obst-Gartenbau und Landespflege Königshofen - Obstwiesenretter Kahlgrund-Spessart e. V.
Samstag
09
Dez . 23

Haus der Musik Gunzenbach

Weihnachtsfeier
Musikverein Gunzenbach 1919 e. V.
Samstag
09
Dez . 23

Festplatz Mömbris bis 10.12.2023

Mömbriser Weihnachtsmarkt
Markt Mömbris
Sonntag
10
Dez . 23

Heilig-Geist-Kirche Dörnsteinbach

Adventskonzert
Trachtenkapelle Dörnsteinbach
Sonntag
10
Dez . 23

Pfarrsaal Niedersteinbach

Adventsfeier
DJK Niedersteinbach
Freitag
15
Dez . 23

Jugendraum Schimborn | 15:00 Uhr bis 18:00

Offener Jugendtreff (ab 10 Jahren)
Jugendpflege Mömbris
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Markt Mömbris
Schimborner Straße 6, 63776 Mömbris
+49 6029 705-0
+49 6029 705-59
verwaltung(at)moembris.bayern.de
Öffnungszeiten Bürgerbüro
 Gerade geöffnet Gerade geschlossen

Montag
8:00 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
8:00 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch
8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
8:00 bis 12:30 Uhr
Jeden 1. Donnerstag im Monat 8:00 bis 20:00 Uhr durchgehend geöffnet.

Bekanntmachung Waldbrandgefahr


 Aus dem Rathaus



Bekanntmachung

Absolutes Verbot von offenem Feuer im Gesamtgebiet des Marktes Mömbris. Gemäß Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in Verbindung mit §§ 23, 24 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VWB) erlässt der Markt Mömbris folgende

ALLGEMEINVERFÜGUNG

  1. Während Waldbrandgefahrenindex Stufe 4 und 5 sowie Graslandfeuerindex 4 und 5 wird im gesamten Gemeindegebiet des Marktes Mömbris ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer ausgesprochen. Das Verbot gilt auch für bestehende, auf Dauer angelegte Feuerstellen, für die ausgewiesenen gemeindlichen Grillplätze als auch für Lagerfeuer auf privaten Grundstücken.
     
  2. Das Grillen mit Gas oder Holzkohle auf Privatgrundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage ist von dem Verbot ausgenommen.

Gründe:

Angesichts der anhaltend heißen und trockenen Witterung besteht insbesondere für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen etc. höchste Brandgefahr. Der Markt Mömbris sieht sich daher gehalten, jegliche Art von offenem Feuer ausnahmslos zu untersagen. Die Bevölkerung wird im eigenen Interesse - auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen - dringend aufgefordert, sich an das ausgesprochene Verbot zu halten und sich laufend über den aktuellen Waldbrandgefahrindex sowie über den Graslandfeuerindex zu informieren. Dies ist über die Homepage des Deutschen Wetterdienstes möglich.

Beim Grillen mit Gas oder Holzkohle auf Privatgrundstücken in der geschlossenen Ortslage wird dringend empfohlen, geeignetes Löschmaterial (Feuerlöscher, Löschdecken etc.) bereit zu halten.

Mömbris, den 22.07.2022

Felix Wissel

Bürgermeister





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