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Das steht an...

Freitag
08
Dez . 23

Vereinshaus Königshofen | 19:30 Uhr

Adventsabend
Verein für Obst-Gartenbau und Landespflege Königshofen - Obstwiesenretter Kahlgrund-Spessart e. V.
Samstag
09
Dez . 23

Haus der Musik Gunzenbach

Weihnachtsfeier
Musikverein Gunzenbach 1919 e. V.
Samstag
09
Dez . 23

Festplatz Mömbris bis 10.12.2023

Mömbriser Weihnachtsmarkt
Markt Mömbris
Sonntag
10
Dez . 23

Heilig-Geist-Kirche Dörnsteinbach

Adventskonzert
Trachtenkapelle Dörnsteinbach
Sonntag
10
Dez . 23

Pfarrsaal Niedersteinbach

Adventsfeier
DJK Niedersteinbach
Freitag
15
Dez . 23

Jugendraum Schimborn | 15:00 Uhr bis 18:00

Offener Jugendtreff (ab 10 Jahren)
Jugendpflege Mömbris
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Der direkte Draht...

Markt Mömbris
Schimborner Straße 6, 63776 Mömbris
+49 6029 705-0
+49 6029 705-59
verwaltung(at)moembris.bayern.de
Öffnungszeiten Bürgerbüro
 Gerade geöffnet Gerade geschlossen

Montag
8:00 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
8:00 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch
8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
8:00 bis 12:30 Uhr
Jeden 1. Donnerstag im Monat 8:00 bis 20:00 Uhr durchgehend geöffnet.

Bekanntmachung über die Eintragung für das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“


 Aus dem Rathaus


Eintragungsfrist vom 31. Januar bis 13. Februar 2019


1. Die Gemeinde bildet einen Eintragungsbezirk. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
Eintragungsbezirk: Nr. 1, Abgrenzung Markt Mömbris
Eintragungsraum: Rathaus Mömbris, Schimborner Str. 6, 63776 Mömbris, Bürgerbüro, Erdgeschoss, Zimmer EG.04 – EG.06
Öffnungszeiten: Donnerstag, 31.1.2019 von 8 bis 18 Uhr;
Freitag, 1.2.2019 von 8 bis 12:30 Uhr
Montag, 4.2.2019 von 8 bis 12:30 Uhr und von 13 bis 17 Uhr
Dienstag, 5.2.2019 von 8 bis 12:30 Uhr und von 13 bis 17 Uhr
Mittwoch, 6.2.2019 von 8 bis 12:30 Uhr und von 13 bis 16 Uhr
Donnerstag, 7.2.2019 von 8 bis 20 Uhr
Freitag, 8.2.2019 von 8 bis 12:30 Uhr
Samstag, 9.2.2019 von 10 bis 12 Uhr
Montag, 11.2.2019 von 8 bis 12:30 Uhr und von 13 bis 17 Uhr
Dienstag, 12.2.2019 von 8 bis 12:30 Uhr und von 13 bis 17 Uhr
Mittwoch, 13.2.2019 von 8 bis 12:30 Uhr und von 13 bis 16 Uhr
barrierfrei: ja

2. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sich nur in einem Eintragungsraum des Eintragungsbezirks eintragen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie geführt wird. Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen.

3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.

4. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung briefl ich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen werden.

5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuchs).

6. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 13. November 2018 nach Art. 65 LWG, die u. a. den Gegenstand des Volksbegehrens enthält, wurde im Staatsanzeiger Nr. 46 vom 16. November 2018 veröffentlicht. Diese Bekanntmachung ist in der Gemeindeverwaltung Mömbris, Schimborner Str. 6, 63776 Mömbris, Zimmer EG.04 bis EG.06 während der allgemeinen Öffnungszeiten niedergelegt und kann dort eingesehen werden.


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