1. Die Gemeinde bildet einen Eintragungsbezirk. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
Eintragungsbezirk: Nr. 1, Abgrenzung Markt Mömbris
Eintragungsraum: Rathaus Mömbris, Schimborner Str. 6, 63776 Mömbris, Bürgerbüro, Erdgeschoss, Zimmer EG.04 – EG.06
Öffnungszeiten: Donnerstag, 31.1.2019 von 8 bis 18 Uhr;
Freitag, 1.2.2019 von 8 bis 12:30 Uhr
Montag, 4.2.2019 von 8 bis 12:30 Uhr und von 13 bis 17 Uhr
Dienstag, 5.2.2019 von 8 bis 12:30 Uhr und von 13 bis 17 Uhr
Mittwoch, 6.2.2019 von 8 bis 12:30 Uhr und von 13 bis 16 Uhr
Donnerstag, 7.2.2019 von 8 bis 20 Uhr
Freitag, 8.2.2019 von 8 bis 12:30 Uhr
Samstag, 9.2.2019 von 10 bis 12 Uhr
Montag, 11.2.2019 von 8 bis 12:30 Uhr und von 13 bis 17 Uhr
Dienstag, 12.2.2019 von 8 bis 12:30 Uhr und von 13 bis 17 Uhr
Mittwoch, 13.2.2019 von 8 bis 12:30 Uhr und von 13 bis 16 Uhr
barrierfrei: ja
2. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sich nur in einem Eintragungsraum des Eintragungsbezirks eintragen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie geführt wird. Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen.
3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.
4. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung briefl ich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen werden.
5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuchs).
6. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 13. November 2018 nach Art. 65 LWG, die u. a. den Gegenstand des Volksbegehrens enthält, wurde im Staatsanzeiger Nr. 46 vom 16. November 2018 veröffentlicht. Diese Bekanntmachung ist in der Gemeindeverwaltung Mömbris, Schimborner Str. 6, 63776 Mömbris, Zimmer EG.04 bis EG.06 während der allgemeinen Öffnungszeiten niedergelegt und kann dort eingesehen werden.