Heute habe ich die Aufgabe, über den Stand und das weitere Prozedere des Bauprogramms „Strötzbach / Brücken“ zu informieren. Das Bauprogramm Strötzbach / Brücken ergab sich aus beitragstechnischen Gründen, nach dem Ausbau des ersten Teilstücks der Wendelinusstraße.
Nach der Fertigstellung von der Kapelle bis zur Kahlbrücke wurde die Sanierungsstrecke, entgegen einer ersten Einschätzung, nicht mehr als eigene Anlage gesehen. Die Aufsichtsbehörde kam vor Ort zu der Auffassung, dass sich die Anlage über mehrere Straßen bis nach Strötzbach erstreckt.
Aus diesem Grund wurden die Straßenzüge des Strötzbacher- und Brücker Weges“ sowie der „Wendelinusstraße“ im Bauprogramm „Strötzbach / Brücken“ zusammengefasst und die Umsetzung vom Marktgemeinderat beschlossen. Die Planungsphase für das Bauprogramm begann, nach der Vergabe der Planungsleistung an das Büro Wilz aus Goldbach, im Herbst 2014.
Eröffnet wurde die Planung des Straßenausbaus mit der Vermessung der Verkehrsflächen und der Untersuchung der Bodenverhältnisse. Die ersten Entwürfe der Planung wurden mit Fachbehörden und Zuschussgebern abgestimmt und an die Wünsche der Behörden angepasst.
Durch die Verbreiterung der bestehenden Straße für einen Gehweg und dem Verlauf der Straße durch das Außengebiet wurde die Vorlage eines landschaftspflegerischen Begleitplans mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung der zur Versiegelung vorgesehenen Flächen notwendig.
Mit dem landschaftspflegerischen Begleitplan werden wertgleiche Ausgleichsmaßnahmen für die, durch die Maßnahme zusätzlich versiegelten Flächen, gefordert. Es mussten dafür Flächen gefunden werden, die in der Nähe liegen und durch landschaftspflegerische Maßnahmen aufzuwerten sind. Durch die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung soll sichergestellt werden, dass auf den zusätzlich benötigten Flächen keine bedrohten Arten und Pflanzen zu finden sind. Der Nachweis kann über die Einschätzung des Geländes durch einen Biologen oder die Zählung und Feststellung der tatsächlich festzustellenden Arten erfolgen. Nach Einschätzung könnte die Flächen als Zauneidechsenhabitat gesehen werden, weswegen man sich entschloss eine Überprüfung vor Ort vorzunehmen, bei der die Annahme der Biologen nicht bestätigt wurde und der Durchführung diesbezüglich nichts mehr im Wege stand.
Nach der Fertigstellung der notwendigen Planungsvorlagen wurden die Ergebnisse in den Planungsentwurf der Verkehrsanlage eingearbeitet und den Bürgern in der Bürgerversammlung zum Bauprogramm „Strötzbach / Brücken“ Mitte 2017 vorgestellt.
Bei der Vorstellung wurden die sich aus den beengten Verhältnissen ergebenden Einschnürungen der Fahrbahn mit den von den Fachbehörden verlangten Übergängen und Mischverkehrsflächen beschrieben und dem Publikum vom Planungsbüro Wilz anschaulich näher gebracht. Außerdem wurde den Anwesenden der für den Ausbau der Straße notwendige Grunderwerb allgemein erläutert und persönliche Gespräche für den spezifischen Grunderwerb angekündigt. Die Gespräche zum Grunderwerb wurden im Sommer 2017 aufgenommen und konnten zwischenzeitlich größtenteils abgeschlossen werden.
Anfang 2018 wechselte beim Zuschussgeber der Sachbearbeiter, dieser bat darum den Plan in Details zu überdenken und empfahl sich den Bestand der Stützmauern nochmals mit der Zielsetzung anzusehen, die Engstellen des Verkehrsraums noch weiter zu verringern. Aus diesem Grund wurde im Frühsommer 2018 nochmals ein Statiker hinzugezogen, der genauere Nachweise zum Aufwand der Sicherung der privaten Stützwände liefern soll. Ferner wurden die Grunderwerbsgespräche mit dem Ziel ausgeweitet, Flächen für die Aufweitung der Verkehrsflächen in den Engstellen zu erwerben.
Für den Statiker wurden zur Beurteilung der Stützwände Schürfe im Bereich der Fundamentierung erstellt und nach der vorläufigen Auswertung der Ergebnisse zur Sicherheit nochmals Bohrungen hinter den Stützwänden vorgenommen. Für die Sicherung der Stützwände auf privatem Grund müssen dem Zuschussgeber, sofern diese nicht für die Erweiterung der Verkehrsfläche benötigt werden, genaue Nachweise zur Notwendigkeit der Sicherungsmaßnahmen und deren Wirtschaftlichkeit vorgelegt werden. Hierzu werden die Nachweise, soweit notwendig, gerade erstellt.
Außerdem möchte der Markt Mömbris im Verkehrsraum der Straßen des Bauprogramms „Strötzbach / Brücken“, wie in der Ortsdurchfahrt Schimborn, ein Leerrohrsystem verlegen, mit dem das nachträgliche Einbringen von Glasfaserleitungen möglich ist, ohne die Straßen im Nachhinein in Längsrichtung öffnen zu müssen. Mit diesem System möchte der Markt Mömbris den Grundstein für eine zukunftsorientierte Infrastruktur legen und für seine Bürger alle Möglichkeiten offenhalten. Hierzu wurde vom Markt Mömbris im Vorfeld bereits einen Masterplan für die digitale Versorgung erstellt, auf dessen Basis der Ausführungsplan für die Verteilung des Leerrohrsystems in den Verkehrsflächen des Bauprogramms „Strötzbach / Brücken“ ausgearbeitet wird.
Wir hoffen den Zuschussantrag nach dem endgültigen Abschluss des Grunderwerbs im Frühjahr 2019 stellen zu können und die Freigabe der Ausschreibung Mitte 2019 in Händen zu halten. Nach der Freigabe der Ausschreibung kann mit der Ausführungsplanung und der Erstellung der Leistungsverzeichnisse begonnen werden. Ob 2019 noch mit der Ausbaumaßnahme begonnen werden soll, muss entschieden werden, wenn die Freigaben vorliegen.