In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie als Anlage zu diesem Schreiben.
Die Bewerbung als Schöffe hat verpflichtend auf dem einheitlichen Bewerbungsformular zu erfolgen, dass unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ heruntergeladen werden kann.
Sie können Ihre Vorschläge bis zum 13.04.2023 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben: Markt Mömbris, Schimborner Str. 6, 63776 Mömbris
Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
Ferner hat uns das Landratsamt - Fachbereich 22 Familienbegleitende Jugendhilfe gebeten, 2 Frauen und 2 Männer für die Jugendschöffenwahl zu benennen. Sollten Sie hieran Interesse haben, bitten wir um Abgabe Ihres Bewerbungsformulars bis zum 13.03.2023.