Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. In der Folge kam es immer wieder zu Reduzierungen der Gasimportmengen von russischen Lieferanten nach Deutschland. Die Bundesregierung rechnet nicht mit einer schnellen Verbesserung der Situation.
Mit den beiden Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig bzw. mittelfristig wirksame Effizienz- und Energiesparmaßnahmen (EnSikuMaV und EnSimiMaV) soll der Eintritt einer Notfallsituation in diesem und im nächsten Winter vermieden werden. Beide Verordnungen bilden neben der Befüllung der Gasspeicher und der Senkung des Erdgasverbrauchs in der Stromerzeugung die dritte Säule des Energiesicherungspakets der Bundesregierung. Die Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich, die als Vorsorgemaßnahmen ausgestaltet sind, sollen unnötigen Energieverbrauch vermeiden, um eine Mangelsituation zu verhindern oder eine solche bei ihrem Eintritt abzumildern.
Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 4.10.2022 entschieden, mehrere weitere Energiesparmaßnahmen umzusetzen.
Es macht niemandem Spaß zu frieren und wir alle hoffen bald wieder auf „ganz normale“ Bedingungen. Gerade deshalb wird die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen und nun beschlossenen Maßnahmen eine Gemeinschaftsaufgabe für alle Mitarbeiter*innen der Verwaltung, die Gemeinderät:innen, die Vereine, Schulen und sonstigen Nutzer*innen der gemeindeeigenen Räumlichkeiten sein.
So wird die Beheizung der Büroräume im Rathaus zukünftig auf max. 19 Grad erlaubt. Die weiteren Räume in öffentlichen Nichtwohngebäuden, in denen man sich nicht regelmäßig aufhält, werden grundsätzlich nicht mehr beheizt, nur noch frostfrei gehalten.
Unsere Hallen, die nicht dem Schulsport dienen (Daxberg und Mensengesäß), werden zukünftig auf max. 16 Grad geheizt. Dies gilt auch für Vereinsheime und Feuerwehrhäuser.
Die dezentralen Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden (Boiler und Durchlauferhitzer), die überwiegend dem Händewaschen dienen, werden abgeschaltet bzw. dürfen nicht mehr betrieben werden. Schulen und Kindergärten sind hiervon ausgenommen.
Ebenso wird in allen gemeindlichen Hallen, soweit möglich, die zentrale Warmwasserbereitung im Geltungszeitraum der Verordnungen stillgelegt und die Duschen sowie Waschräume geschlossen.
Für evtl. Feriennutzungen unserer Hallen wird bis zum 1.3.2023 für alle örtlichen Vereine nur die Halle Schimborn zur Verfügung stehen.
Für alle Klassenzimmer in der Ivo-Zeiger-Schule, der Grundschule Gunzenbach und der Mittelschule am Glasberg gilt die Vorgabe, diese auf 20 Grad zu heizen. Hallen, die dem Schulsport dienen, sowie Flure, Toiletten und sonstige Räume in den Schulen, in denen man sich nicht regelmäßig aufhält, werden auf max. 19 Grad geheizt. Die angeschafften Luftreinigungsgeräte, vor allem in Schulen und Kindergärten, dürfen zum Zwecke des Infektionsschutzes weiter betrieben werden.
Die zur Vorweihnachtszeit sonst übliche Aufstellung beleuchteter Weihnachtsbäume in den Ortsteilen wird in diesem Jahr auf einen zentralen Baum auf dem Mömbriser Marktplatz beschränkt.
Der Mömbriser Weihnachtsmarkt findet vom 3.12. bis 4.12.2022 nach zweijähriger coronabedingter Pause jedoch wieder uneingeschränkt statt. Mit diesen weitreichenden Maßnahmen möchte der Markt Mömbris seinen Beitrag dazu leisten, die EU-Vorgabe zu erfüllen, den Energieverbrauch in den Mitgliedsländern insgesamt um 15 Prozent zu senken und bittet alle betroffenen Personen um Verständnis und eigenverantwortliche Mithilfe.