Das bedeutet, dass der Zutritt ins Rathaus nur noch mit Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein aktueller Negativtest (PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde oder PoC-Antigentest einer autorisierten Stelle, z. B. Schnellteststation, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde) möglich sein wird.
Für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird diese Regel bereits angewendet und um Ansteckungen zu vermeiden wollen wir dies nun auf Besucher ausweiten.
Schülerinnen und Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet. Hier ist lediglich ein Schülerausweis vorzulegen. Außerdem ist weiterhin FFP2-Maskenpflicht im Rathaus. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage und um das Infektionsrisiko so gut es geht zu minimieren ist dieser Schritt leider unumgänglich.
Kontrolliert wird der Nachweis des Impfstatus/Genesenenstatus oder des Testzertifikats zusammen mit einem Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass) am Fenster rechts vom Eingang des Rathauses.
Personen, die keinen 3G-Nachweis führen können, werden gebeten, ihre Anliegen schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu regeln.
Vor jedem Besuch im Rathaus ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte rufen Sie daher zu den Öffnungszeiten unter 06029/7050 an und vereinbaren Sie einen Termin. Unsere Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr, Montag und Dienstag von 14 bis 17 Uhr und Donnerstag durchgehend bis 18 Uhr (zudem an jedem ersten Donnerstag im Monat durchgehend bis 20 Uhr).
Wir möchten Sie bitten, Behördengänge auf wichtige, nicht verschiebbare Termine zu reduzieren und so weit wie möglich Details bereits im Vorfeld telefonisch zu klären, um den Besuch und damit den direkten Kontakt so kurz wie nötig zu gestalten.
Um einen geregelten Ablauf gewährleisten zu können, bitten wir außerdem, zu vereinbarten Terminen pünktlich, d. h. auch nicht wesentlich früher, zu erscheinen.
Wir bitten um Kenntnisnahme und bedanken uns für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!
Ihr Rathaus-Team