Pflege

Hilfe zur Pflege im Sinne des SGB XII -Sozialhilfe- erhält, wer pflegebedürftig ist und die notwendige Hilfe nicht aus Einkommen oder Vermögen selbst tragen kann oder sie von anderen, insbesondere von der Pflegeversicherung oder Unterhaltspflichtigen, nicht oder nicht im notwendigen Umfang bekommt.

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.

Auf den Internetseiten des Landkreises Aschaffenburg finden Sie alle wichtige Informationen rund um das Thema "Pflege" (siehe "Links").