Geburt

Das Standesamt Aschaffenburg ist für die Beurkundung aller in Aschaffenburg geborenen Kinder, unabhängig vom Wohnort der Eltern, zuständig.

Die Geburt des Kindes sollten sie innerhalb einer Woche dort anmelden. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab unter der Rufnummer 06021/330 -1412 oder -1409 einen Termin.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

Grundsätzlich:

  • Geburtsbescheinigung der Klinik
  • Bargeld oder EC-Karte für die Kosten der Geburtsurkunden

Wenn die Eltern verheiratet sind:

  • Kopie der Personalausweise der Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern und vorheriger Kinder
  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch

Wenn die Eltern nicht verheiratet sind:

  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Falls geschieden: Eheurkunde und Scheidungsurteil
  • Vaterschaftsanerkennung, Zustimmung der Mutter, Sorgeerklärung

Bei ausländischen Staatsangehörigen:

  • Kopien der Reisepässe mit Aufenthaltsgenehmigung
  • Übersetzung der Ehe- und Geburtsurkunden der Eltern

Bitte beachten sie folgende wesentliche Grundsätze:

  • das Standesamt benötigt immer Originalunterlagen, bzw. beglaubigte Kopien.
  • bei fremdsprachigen Urkunden ist außerdem eine Übersetzung in die deutsche Sprache, ausgefertigt von einem Übersetzer in Deutschland, vorzulegen.
  • Über die Anbringung einer Apostille oder einer Legalisation auf ausländischen Urkunden berät sie das Standesamt gerne.
  • Ist ein Elternteil der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein Dolmetscher mitzubringen.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Aschaffenburg.

Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so muss die Vaterschaft durch den Vater anerkannt oder gerichtlich festgestellt werden.

Die Anerkennung der Vaterschaft ist vor einer dazu bestellten Urkundsperson zu erklären. Diese Erklärung ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich und auch zu empfehlen.

Neben der Vaterschaftsanerkennung kann auch die Erklärung über die gemeinsame Sorge bereits vor der Geburt eines Kindes abgegeben werden. Diese Erklärung ist allerdings ausschließlich vor dem Jugendamt Aschaffenburg möglich.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Bürgerservice unter Vaterschaftsanerkennung.

Der Markt Mömbris zahlt seit dem 01.01.2009 jedem Kind einen Windelzuschuss in Höhe von 65 € jeweils zum ersten und zweiten Geburtstag aus.

Das Kind muss zum Zeitpunkt des Geburtstages im Markt Mömbris wohnhaft und gemeldet sein.

Gerne können Sie uns Ihre Bankverbindung per E-Mail übersenden.

Informationen über die wichtigsten Leistungen, rechtlichen Regelungen und Betreuungs- sowie Beratungsangebote finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.familien-wegweiser.de.

Der Kinderreisepass ist ein Ausweisdokument für Kinder von der Geburt bis 12 Jahren und ersetzt den früheren Kinderausweis. Benötigt wird der Kinderreisepass, wenn ein Grenzübertritt geplant ist. In der Regel wird für Kinder vor Vollendung des 12. Lebensjahres ein Kinderreisepass ausgestellt.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Bürgerservice unter Kinderreisepass.

Im Bereich des Marktes Mömbris gibt es verschiedene Arten der Betreuung.

Neben den Kindergärten bietet der Markt Mömbris auch in den beiden Grundschulen in Mömbris und Gunzenbach eine Mittagsbetreuung an.

Seit dem Schuljahr 2014/2015 findet eine verlängerte Mittagsbetreuung an der Ivo-Zeiger-Grundschule statt. Eltern haben dann die Möglichkeit, ihre Kinder täglich bis 17 Uhr betreuen zu lassen. 

In der Grundschule Gunzenbach wird die Mittagsbetreuung täglich bis 14 Uhr angeboten.

Die Kosten für die Mittagsbetreuung, sowie weitere Informationen erhalten Sie bei dem zuständigen Sachbearbeiter Herr Herzog.

Seit dem Schuljahr 2010/2011 gibt es in der Grundschule Mömbris auch die gebundene Ganztagsklasse. In der gebundenen Ganztagsklasse haben die Kinder auch die Möglichkeit eine ausgewogene warme Mahlzeit einzunehmen. Der Unterricht findet bis ca. 16 Uhr statt.

Für weitere Infos wenden Sie sich bitte an die Rektorin der Grundschule Mömbris, Tel. 06029/1561.

Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) ist ein Frauen- und Fachverband für Jugend- und Gefährdetenhilfe und der Hilfe für Frauen und Familien in Notsitua­tionen. Er ist ehrenamtlich organisiert und versteht seine Arbeit im Zusammen­wirken von hauptberuflichen Fachkräften und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen. Er wird geführt von einem ehrenamtlichen Vorstand im Zusammenwirken mit einer hauptamtlichen Geschäftsführerin.

Als selbständiger Fachverband im Deutschen Caritasverband ist er Partner der öffentlichen Wohlfahrtspflege und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemein­nützige und mildtätige Zwecke.

Die Dienste des SkF sind kostenlos, offen für die gesamte Bevölkerung, unabhängig von Nationalität, Weltanschauung und Religion. Alle Mitarbeiter­/innen unterliegen der Schweigepflicht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der SkF.

Hebammenpraxen in Mömbris

Hebammenpraxisgemeinschaft Rundum

Sybille Behl & Carola Hüwel
(Hebammen)
Schimborner Straße 21
63776 Mömbris

LebensRaum Hebammenpraxisgemeinschaft

Bahnhofstraße 26
63776 Mömbris