Digitale Schule - iPad Klassen
Informationen zum Zuschussantrag iPad-Klassen an der Mittelschule „Am Glasberg“ Mömbris-Schimborn für das Schuljahr 2022/2023
Der Landkreis Aschaffenburg hat seit 2018 seine Schulen kontinuierlich auf dem Weg des Ausbaus und der Stärkung der digitalen Bildung unterstützt. Zum Schuljahr 2021/2022 kamen dann die Förderung von Tablet-Klassen dazu. Im ersten Jahr war dies in Real- und Förderschulen sowie Gymnasien vorgesehen. Ab dem kommenden Schuljahr 2022/2023 können sich auch die Mittelschulen daran beteiligen, sodass wir uns dazu entschieden haben, solche Tablet-Klassen an unserer „Mittelschule „Am Glasberg“ anzubieten.
Hier finden die verschiedenen Preise und Finanzierungsoptionen sowie Informationen zur Versicherung im Überblick und Vergleich. (Stand Schuljahr 2022/23)
- Link zum Webshop (externer Link)
- Zuschussantrag Markt Mömbris (PDF)
- Förderrichtlinien iPad (PDF)
Wer kann für minderjährige Schülerinnen und Schüler den Zuschussantrag stellen?
Ein Erziehungsberechtigter bzw. Unterhaltsverpflichteter für seine Kinder.
Bis wann kann der Zuschussantrag gestellt werden?
Der Zuschussantrag kann ab Freischaltung des Antragsverfahrens gestellt werden, spätestens jedoch bis 30.09. Danach eingehende Anträge werden zwar berücksichtigt, die Auszahlung erfolgt dann aber erst zum 2. Schulhalbjahr (März) rückwirkend. Eine Verlängerung der Antragsfrist (30.09) im Einzelfall ist nicht möglich. Der Zuschussantrag ist ab sofort unter www.moembris.de/buerger-rathaus/verwaltung-service/formulare/ zum Download verfügbar.
Welche Unterlagen muss ich bei der Beantragung des normalen Fördersatzes von 50% einreichen?
Keine. Die Fördervoraussetzungen werden in Absprache mit der Mittelschule am Glasberg nach der Antragstellung vom Markt Mömbris geprüft.
Muss der Antrag jedes Jahr neu gestellt werden?
Nein, eine einmalige Antragstellung reicht aus.
Neben einem Sofortkauf kann bei der Bestellung jede Finanzierung über eine Laufzeit von 12 – 48 Monaten gewählt werden. Die beiden zur Auswahl stehenden iPad-Varianten (10,2 Zoll) unterscheiden sich nur bei der Größe des internen Speichers (64 GB oder optional 256 GB Speicher). Der Apple-Pencil, die Schutzhülle sowie der Umfang der Versicherung sind identisch.
Wie lange und in welcher Höhe wird der Zuschuss gezahlt?
Der Zuschuss wird für einen Zeitraum von 48 Monaten (4 Jahre) gezahlt, solange das Kind die iPad-Klasse seiner Schule besucht.
Förderhöhe im Schuljahr 2022/23
Der Fördersatz beträgt 50 % (5,68 € monatlich, also insgesamt 272,64 € (48 x 5,68 €)) bzw. der erhöhte Fördersatz 75 % (8,52 € monatlich, also 408,96 € (48 x 8,52 €)) der Gesamtkosten des Anschaffungspreises, unabhängig davon, ob Sie sich für einen Sofort- oder Mietkauf entscheiden.
Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
Der Zuschuss wird jeweils halbjährlich (ein Gesamtbetrag von sechs Monatsraten) Ende Oktober und Ende März ausgezahlt.
Wie wird der Zuschuss bei einem Schuleintritt während des Schuljahres berechnet?
Der Zuschuss wird auf volle Schulhalbjahre aufgerundet. Beispiel: Kommt ein Kind erst zum 20.11. in die iPad-Klasse der Schule, wird der Zuschuss für dieses Schulhalbjahr trotzdem in voller Höhe gewährt. Bleibt das Kind mindestens 48 Monate in einer iPad-Klasse einer unserer Schulen, wird der Zuschuss auch für volle 48 Monate gezahlt.
Was passiert, wenn mein Kind die Schule vorzeitig verlässt?
Der Zuschuss endet zum Ende des jeweiligen Schulhalbjahres, d. h. bei der nächsten Auszahlung im Oktober bzw. März (siehe Frage „Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?“) wird keine Zahlung vom Markt Mömbris mehr geleistet.
Im Falle des Sofortkaufs gehört ihnen das iPad bereits. Hier endet lediglich die Bezuschussung zum nächsten Schulhalbjahr.
Im Falle einer Finanzierung (Mietkauf) können sie diese ohne Bezuschussung des Marktes fortsetzen und damit das Eigentum nach Ablauf der Finanzierungszeit erwerben.
Die Möglichkeit, dass der Markt Mömbris in den bestehenden Finanzierungsvertrag einsteigt und diesen übernimmt, ist nicht möglich.
Wann habe ich Anspruch auf den erhöhten Fördersatz bzw. auf ein Leih-iPad?
Den erhöhten Fördersatz von 75 % des Anschaffungspreises bzw. ein Leih-iPad erhalten Sie, wenn Sie Sozialleistungen nach dem zweiten oder dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII) bzw. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten oder drei gleichzeitig beschulte Kinder haben.
Welche Sozialleistungen sind mit „Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII“ gemeint?
Leistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II, „Hartz IV“) bzw. Sozialhilfe.
Habe ich auch aufgrund des Bezugs anderer Sozialleistungen, z. B. Wohngeld oder Asylbewerberleistungen, Anspruch auf den erhöhten Fördersatz oder auf ein Leihgerät?
Nur die Asylbewerberleistungen sind dem Bezug von Grundsicherung und Sozialhilfe gleichgestellt, das heißt Menschen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können den erhöhten Fördersatz oder ein Leihgerät auch beantragen.
Bei allen sonstigen Leistungen kann keine erhöhte Förderung gewährt werden.
Was ist mit „drittes gleichzeitig beschultes Kind“ gemeint?
Den erhöhten Fördersatz bzw. ein Leih-iPad erhalten Sie ab dem drittjüngsten Kind (für die beiden ältesten Kinder haben Sie nur Anspruch auf den normalen Fördersatz von 50 %), wenn mindestens drei Ihrer Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Ihnen im gleichen Haushalt leben und im Schuljahr 2022/23 eine Schule im Markt Mömbris besuchen.
Die Voraussetzung „drei gleichzeitig beschulte Kinder“ muss nur im Schuljahr der Antragstellung (aktuell konkret im Schuljahr 2022/23) vorliegen. Das heißt gehen beispielsweise im übernächsten Schuljahr 2024/25 nur noch zwei Ihrer drei Kinder in eine Schule, erhalten Sie für das dritte jüngste Kind weiterhin den erhöhten Fördersatz bis zum Ende des Bewilligungszeitraums von 48 Monaten.
Kann ich auch für alle meine weiteren Kinder (viertes, fünftes usw.) den erhöhten Fördersatz von 75% bzw. ein Leih-iPad beantragen?
Ja, wenn in einem Schuljahr (aktuell konkret im Schuljahr 2022/23) mindestens drei Ihrer Kinder gleichzeitig die Schule im Markt Mömbris besuchen.
Welche Unterlagen muss ich bei der Beantragung des erhöhten Fördersatzes von 75% bzw. für ein Leih-iPad einreichen?
Bei Antragstellung wegen Sozialbedürftigkeit (Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bzw. Asylbewerberleistungen):
- Bitte die Seiten des aktuellen Bewilligungsbescheides als Anhang dem Antragsformular hochladen, aus dem die Namen der Bezugspersonen, der Bewilligungszeitraum und die Art der Leistung ersichtlich sind.
Bei Antragstellung wegen „drei gleichzeitig beschulter Kinder“:
- Bitte geben Sie im Antragsformular die Namen der Kinder sowie die besuchten Schulen an.
Was ist, wenn ich trotz des erhöhten Zuschusses von 75 %, die restlichen Kosten für das iPad nicht finanzieren kann?
Sollten Sie nach Abzug der Förderung die Eigenmittel (entsprechend 25 % des Kaufpreises eines iPads) nicht finanzieren können, können Sie mit der Antragstellung an Stelle des Zuschusses ein Leih-iPad erhalten, das für den Zeitraum des Schulbesuches Ihres Kindes dauerhaft in Ihrem Besitz bleibt.
Was ist, wenn jemand während des laufenden Förderzeitraumes sozialbedürftig wird oder drei beschulte Kinder hat?
In diesen Fällen wird gebeten, mit dem Markt Mömbris Kontakt aufzunehmen, damit die Förderung ggf. umgestellt werden kann.
Kann ich einen Zuschuss auch für ein bereits vorhandenes iPad erhalten?
Nein, es sind nur Geräte förderfähig, die über den Webshop des Konzessionsnehmers des Marktes Mömbris (Landkreises Aschaffenburg) gekauft wurden.
Eine Einbindung vorhandener eigener Geräte ist nicht möglich.
Welche Geräte (Modell/Ausstattung) sind beim iPad-Anbieter des Marktes erhältlich?
Es wird das Apple iPad der 9. Generation angeboten mit einer Bildschirmdiagonale von 10,2". Erhältlich sind die Modelle mit 64 GB und 256 GB Speicherplatz. Die Förderung ist auf das Modell mit 64 GB berechnet. Die Mehrkosten des iPads mit dem größeren Speicher sind selbst zu tragen. In jedem Paketpreis ist eine Apple Pencil, eine iPad-Schutzhülle und eine Versicherung gegen Schäden am iPad und am Zubehör für die Laufzeit von 48 Monaten enthalten.
Welche Speichergröße (64GB oder 256GB) soll ich wählen?
Für die schulische Nutzung und eine „übliche“ private Nutzung reichen 64 GB aus. Für eine anspruchsvollere, private Nutzung (z. B. größere Spiele, viele Fotos) besteht die Möglichkeit das teurere Modell mit 256 GB zu wählen. Die Mehrkosten für die optional ausgewählte Speichererweiterung sind in voller Höhe selbst zu tragen.
Bin ich verpflichtet über den iPad-Anbieter der Schule das schuleinheitliche Endgerät zu beziehen?
Um wirtschaftlich günstige Konditionen für alle Schülerinnen und Schüler zu erhalten und im schulischen Alltag über ein einheitliches iPad im Unterricht verfügen zu können, ist der Sofort- bzw. Mietkauf grundsätzlich nur über den iPad-Anbieter des Landkreises möglich. Bereits vorhandene eigene iPads können seit dem 15.12.2021 nicht mehr in die Schulumgebung integriert und von uns gefördert werden.
Siehe hierzu auch die Frage: „Kann ich einen Zuschuss auch für ein bereits vorhandenes iPad erhalten?“
Können Schüler/innen, die nicht in einer iPad-Klasse sind, trotzdem komplett auf eigene Kosten (ohne Zuschuss) ein iPad über den iPad-Anbieter des Marktes erwerben?
Der Kauf eines iPads über den Webshop ist nur für Schüler möglich, die auch eine der förderberechtigten Jahrgangsstufen besuchen. Das sind im Schuljahr 2022/2023 die 5. und 6. Jahrgangsstufen.
Die Geräte sind für 48 Monate für beliebig viele Schadensfälle (pro Gerät) wie folgt versichert:
Abdeckung folgender Schäden:
- Material-, Konstruktions- und Produktionsfehler,
- Unsachgemäße Handhabung,
- Implosion/Explosion,
- Fall-/Sturzschäden,
- Elektronikschäden,
- Wasser-/Feuchtigkeitsschäden,
- Blitzschlag,
- Raub und Diebstahl.
Das mitgelieferte Zubehör ist im Versicherungsschutz eingeschlossen. Bei einem Totalschaden muss ein Neugerät oder ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte geliefert werden. Im Schadensfall übernimmt der Konzessionsnehmer die vollständige Schadensbearbeitung und -regulierung, ohne dass hierfür gesonderte Kosten berechnet werden.