Ehrenbürger des Marktes Mömbris
Herr Weihbischof Helmut Bauer wurde am 20.12.2001 zum Ehrenbürger ernannt.
Herr Roland Reusing wurde am 21.07.2020 zum Ehrenbürger ernannt.
Verleihung von Ehrenzeichen an verdiente Personen
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.11.2005 eine Ehrenordnung beschlossen, um besonderes Engagement öffentlich zu würdigen.
Die Ehrenordnung legt fest, dass langjährige Verdienste und besondere Einzelleistungen auf den Gebieten Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Sport, Kultur, soziales Engagement oder solche zum Wohle der Allgemeinheit, durch Verleihung von Ehrenzeichen öffentlich anerkannt werden. In Ausnahmefällen kann die Auszeichnung auch an ehemalige Bürger des Marktes Mömbris verliehen werden.
Anlässe für die Verleihung können sein:
- langjährige (20 Jahre) Wahrnehmung eines politischen Mandats
- langjährige (20 Jahre) Ausübung einer ehrenamtlichen Vorstandstätigkeit
- langjährige besondere Verdienste um das allgemeine Wohl im sozialen, karitativen, kulturellen, sportlichen oder gesellschaftlichen Bereich
- das Ausscheiden in den Ruhestand aus verantwortlicher Position in der besondere Verdienste um den Markt Mömbris erworben wurden
- Einzelleistungen im Bereich des gemeindlichen Lebens, die beispielhaften Charakter haben, wie Lebensrettungen, Hilfeleistungen oder anderes
Ehrungen haben in den Jahren 2008, 2010, 2012 und 2018 stattgefunden. Der nächste Ehrungsabend findet 2025 statt.
Der Gemeinderat möchte aus den eingehenden Vorschlägen einen überschaubaren Kreis von Personen auswählen, denen am Ehrungsabend der Dank der gesamten Gemeinde für ihr ehrenamtliches Wirken ausgesprochen wird.
Bürgermeister und Gemeinderat ist bewusst, dass es eine Vielzahl von Leistungen gibt, die eine Ehrung verdienen würden. Ausdrücklich soll der Kreis der zu Ehrenden aber jeweils überschaubar gehalten werden, um einen würdigen Rahmen für die Ehrungen bieten zu können. Da es der Verwaltung nicht gelingen wird, alle ehrenamtlichen Leistungen aus den Medien zu erfahren, erbittet sich die Verwaltung deshalb Hinweise und Vorschläge für die beabsichtigten Ehrungen.
Um auch denen gerecht zu werden, die ihre Leistungen und Verdienste im Stillen erbringen und diese selbst eigentlich gar nicht in den Mittelpunkt stellen möchten, werden Mitteilungen zunächst selbstverständlich mit der entsprechenden Diskretion und Vertraulichkeit behandelt. Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen gerne Frau Ehinger.