Vaterschaftsanerkennung

Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so muss die Vaterschaft durch den Vater anerkannt oder gerichtlich festgestellt werden.

Die Anerkennung der Vaterschaft ist vor einer dazu bestellten Urkundsperson zu erklären. Diese Erklärung ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich und auch zu empfehlen.

Neben der Vaterschaftsanerkennung kann auch die Erklärung über die gemeinsame Sorge bereits vor der Geburt eines Kindes abgegeben werden. Die Erklärung über die gemeinsame Sorge kann beim Kreisjugendamt Aschaffenburg oder einem Notar abgegeben werden.



  • Das Kind hat rechtlich noch keinen Vater
  • Alle erforderlichen Zustimmungen liegen vor
  • Jeder Beteiligter und jede Beteiligte ist persönlich anwesend

für die Erklärung des Vaters:

  • Personalausweis oder Reisepass des Vaters
  • Geburtsurkunden des Vaters, der Mutter und des Kindes

für die Zustimmung der Mutter:

  • Personalausweis oder Reisepass der Mutter
  • erfolgt die Zustimmung getrennt von der Anerkennung: beglaubigte Kopie der Anerkennungserklärung des Vaters
  • Geburtsurkunden des Vaters, der Mutter und des Kindes

für weitere Zustimmungserklärungen (z. B. von gesetzlichen Vertretern eines minderjährigen Elternteils):

  • Personalausweis oder Reisepass der zustimmenden Person
  • beglaubigte Kopie der Erklärung, der zugestimmt wird
  • eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzlicher Vertreter

Es entstehen für die Vaterschaftsanerkennung keine Kosten.

Sie können die Vaterschaft jederzeit anerkennen, auch vor der Geburt des Kindes.

Sie können die Anerkennung der Vaterschaft rückgängig machen, wenn diese ein Jahr nach der Beurkundung noch nicht wirksam geworden ist.

Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Mutter des Kindes der Anerkennung ein Jahr lang nicht zugestimmt hat.