Reisepass
Jeder Deutsche (im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes) der über die Grenzen Deutschlands aus- oder einreisen möchte, ist verpflichtet einen gültigen Pass (in besonderen Fällen auch ein vorläufiger Pass) mitzuführen, um sich damit über seine Person auszuweisen.
Allerdings werden auch innerhalb der Europäischen Union (EU) - je nach Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes - Personalausweise akzeptiert. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor der Beantragung über die Einreisebestimmungen zu informieren.
Die Einreisebestimmungen der entsprechenden Länder können Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes nachlesen oder telefonisch bei uns erfragen (diese sind allerdings ohne Gewähr!). Verbindliche Einreisebestimmungen erhalten Sie entweder direkt von der Botschaft des jeweiligen Landes oder auch vom Reisebüro.
- Der alte Reisepass oder Kinderreisepass.
- Ein aktuelles, biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate).
- Die Geburtsurkunde bei Erstausstellung durch unsere Gemeinde.
Die Gebühr ist direkt bei Antragstellung zu zahlen.
- 37,50 € für Antragsteller bis 24 Jahre, Gültigkeit 6 Jahre
- 60,- € für Antragsteller ab 24 Jahre, Gültigkeit 10 Jahre
- 26,- € für vorläufige Reisepässe, Gültigkeit 1 Jahr
- Nach einer Namensänderung (z. B. Heirat) benötigen Sie einen neuen Reisepass. Die Heiratsurkunde muss bei Beantragung vorliegen, sofern die Eheschließung nicht in unserer Gemeinde stattfand.
Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de
Kontakt
Bürgerbüro
Schimborner Straße 6
63776 Mömbris
- +49 6029 705-0 *
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