Personalausweis
Jeder Deutsche (im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes) ist mit Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, sich durch einen Personalausweis auszuweisen.
Dies gilt nicht, wenn jemand im Besitz eines gültigen Reisepasses ist und sich durch diesen ausweisen kann. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.
Wir empfehlen Ihnen, falls wieder eine Auslandsreise anstehen sollte, sich zunächst nach den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes zu erkundigen (über die Homepage des Auswärtigen Amtes oder über Ihr Reisebüro).
- Der alte Personalausweis oder Kinderreisepass.
- Ein aktuelles, biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate).
- Die Geburtsurkunde bei Erstausstellung durch unsere Gemeinde.
Die Gebühr ist direkt bei Antragstellung zu zahlen.
- 22,80 € für Antragsteller bis 24 Jahre, Gültigkeit 6 Jahre
- 37,- € für Antragsteller ab 24 Jahre, Gültigkeit 10 Jahre
- 6,- € für nachträgliche Aktivierung/Deaktivierung der Onlinefunktion oder Pin Änderung
- 10,- € für vorläufige Personalausweise, Gültigkeit 3 Monate
- Nach einer Namensänderung (z. B. Heirat) benötigen Sie einen neuen Personalausweis. Die Heiratsurkunde muss bei Beantragung vorliegen, sofern die Eheschließung nicht in unserer Gemeinde stattfand.
Kontakt
Bürgerbüro
Schimborner Straße 6
63776 Mömbris
- +49 6029 705-0 *
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