Gewerbezentralregisterauskunft

Das Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit dem Gewerberegister. Während das Gewerberegister ein vom Markt Mömbris geführtes Verzeichnis über die im Gemeindegebiet geführten Gewerbe ist, handelt es sich beim Gewerbezentralregister um ein vom Bundesjustizministerium geführtes zentrales Verzeichnis.

Im Bundeszentralregister werden nicht alle im Bundesgebiet ansässigen Gewerbetreibenden erfasst, sondern nur die, die durch bestimmte Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten auffällig geworden sind.

Das sind zum Beispiel:

 

  • Handlungen, die zur Rücknahme von Konzessionen oder zu Gewerbeuntersagungen geführt haben
  • Verzichte auf die Zulassung eines Gewerbes
  • Ordnungswidrigkeiten, die ein Bußgeld in Höhe von mindestens 200 €
  • rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen des Gewerbetreibenden im Zusammenhang mit seinem Gewerbe



Sie können den Antrag nur über Ihr eigenes Gewerbe stellen. Sie müssen den Antrag persönlich stellen oder sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

In beiden Fällen müssen Sie oder Ihr Vertreter sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Ihr Vertreter benötigt die Vollmacht im Original.

Ein Gewerbezentralregisterauszug kostet 13,00 Euro.