Gaststättenerlaubnis
FORMULARE & DOWNLOADS
Hinweis:
Es ist zwingend erforderlich, einen Stellvertreter anzugeben. Zudem ist der Nachweis einer Industrie- und Handelskammer vorzulegen der besagt, dass der Antragssteller oder sein Stellvertreter über die Grundzüge der in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnise unterrichtet worden ist und ihnen als vertraut gelten.
Kontakt
Bürgerbüro
Schimborner Straße 6
63776 Mömbris
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