Gaststättenerlaubnis

FORMULARE & DOWNLOADS

Hinweis:

Es ist zwingend erforderlich, einen Stellvertreter anzugeben. Zudem ist der Nachweis einer Industrie- und Handelskammer vorzulegen der besagt, dass der Antragssteller oder sein Stellvertreter über die Grundzüge der in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnise unterrichtet worden ist und ihnen als vertraut gelten.