Markt Mömbris

Einwohnermeldeamt

Einwohnermeldeamt

Wann muss ich meinen Wohnort in Mömbris anmelden?

Nach den gesetzlichen Vorschriften muss derjenige, der eine Wohnung bezieht, sich bei der Meldebehörde (= Einwohnermeldeamt) anmelden. Gleiches gilt für den Umzug innerhalb des Stadtgebietes. Wenn Sie eine Wohnung in Mömbris beziehen, müssen Sie diese innerhalb von 1 Woche beim Einwohnermeldeamt anmelden. Hierfür müssen Sie persönlich vorbeikommen und den Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation mitbringen.

Die Anmeldung ist kostenlos.

Wann muss ich mich in Mömbris abmelden?

Sobald Sie von Mömbris wegziehen oder ins Ausland müssen Sie Ihren Wohnsitz in Mömbris umgehend abmelden.

Bitte erscheinen Sie hierzu persönlich und bringen Sie einen Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation mit.

Die Abmeldung ist kostenlos.

Was muss ich tun, wenn ich innerhalb von Mömbris umgezogen bin?

Hierfür erscheinen Sie bitte persönlich mit Ihrem Personalausweis und evtl. Reisepass. Die Ummeldung der Wohnung hat innerhalb von 1 Woche zu erfolgen.

Auf der Rückseite Ihres Personalausweises wird die Adresse geändert.

Die Ummeldung ist kostenlos.

Ich benötige die Adresse einer Person die in Mömbris leben soll. Wie erhalte ich die?

Das Melderegister enthält die Personendaten und Wohnanschriften von in Mömbris wohnenden Personen. Darüber hinaus die Daten ehemals in Mömbris wohnhaft gewesener Personen.

Als Grundlage dient hierfür die Meldepflicht, die besagt, dass jede in Deutschland wohnende Person sich bei der zuständigen Behörde anmelden und die aktuelle Adresse mitteilen muss. Das Melderegister enthält u.a. bestimmte einfache Informationen über Personen, die Jedermann erhalten kann, soweit keine Auskunftssperre auf der Adresse liegt.

In dieser sogenannten "einfachen Melderegisterauskunft" können Informationen über

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • Anschriften

einzelner bestimmter Personen eingeholt werden.

Die Auskunft aus dem Melderegister muss schriftlich beantragt werden. In dem Antrag muss der Grund für die von Ihnen benötigte Auskunft aufgeführt sein. Dies ist aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich.

Die Auskunft kostet eine Gebühr von 10,00 €. Diese ist bei Antragstellung zu entrichten. Sie können die Gebühr auch überweisen.

Hierfür kontaktieren Sie bitte die Mitarbeiter des Bürgerbüros.

Ich benötige eine Melde- oder Aufenthaltsbestätigung.

In bestimmten Situationen müssen Sie Ihren derzeitigen Wohnsitz dokumentieren oder beweisen können. Dazu dienen die jeweiligen Bestätigungen. Die Daten dazu liefert die Meldebehörde auf Basis der im Melderegister eingetragenen Daten.

Um diese Bestätigung im Einwohnermeldeamt zu erhalten, kommen Sie bitte während den Öffnungszeiten mit Ihrem Ausweis vorbei. Die Bestätigung kostet 5,00 €. Die Gebühr muss sofort entrichtet werden.

Sollten Sie nicht mehr in Mömbris wohnen und benötigen eine Meldebestätigung über Ihren früheren Aufenthaltsort in Mömbris, kontaktieren Sie bitte die Mitarbeiter des Bürgerbüro.

Führungszeugnis / Gewerbezentralregisterauskunft

Das Führungszeugnis enthält Informationen darüber, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Es dient damit als Nachweis über die Unbescholtenheit einer Person und wird beispielsweise von Arbeitgebern oder Behörden angefordert.

Um ein Führungszeugnis beantragen zu können, müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Für die Ausstellung eines Führungszeugnisses wird eine Bearbeitungsgebühr von 13,00 Euro erhoben. Diese muss sofort entrichtet werden.

Das Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit dem Gewerberegister. Während das Gewerberegister ein von der Stadt Würzburg geführtes Verzeichnis über die im Stadtgebiet geführten Gewerbe ist, handelt es sich beim Gewerbezentralregister um ein vom Bundesjustizministerium geführtes zentrales Verzeichnis.

Im Bundeszentralregister werden nicht alle im Bundesgebiet ansässigen Gewerbetreibenden erfasst, sondern nur die, die durch bestimmte Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten auffällig geworden sind.

Das sind zum Beispiel:

  • Handlungen, die zur Rücknahme von Konzessionen oder zu Gewerbeuntersagungen geführt haben
  • Verzichte auf die Zulassung eines Gewerbes
  • Ordnungswidrigkeiten, die ein Bußgeld in Höhe von mindestens 200 €
  • rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen des Gewerbetreibenden im Zusammenhang mit seinem Gewerbe

Sie können den Antrag nur über Ihr eigenes Gewerbe stellen. Sie müssen den Antrag persönlich stellen oder sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

In beiden Fällen müssen Sie oder Ihr Vertreter sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Ihr Vertreter benötigt die Vollmacht im Original.

Ein Gewerbezentralregisterauszug kostet 13,00 Euro.

Beglaubigungen

Was wird beglaubigt?

Beglaubigung von Dokumenten: Von Behörden für Behörden 

Das Bürgerbüro ist berechtigt, amtliche Beglaubigungen von Abschriften und Kopien sowie Unterschriften vorzunehmen. Wenn das Originaldokument von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, können wir die amtliche Beglaubigung vornehmen. Ebenso wird die amtliche Beglaubigung von Arbeitszeugnissen durchgeführt.

Bitte bringen Sie Ihre Originaldokumente und die Kopien mit.

Die Gebühr für eine Beglaubigung können Sie bei den Mitarbeitern des Bürgerbüros erfragen.

Anschrift:Schimborner Str. 6
63776 Mömbris
Telefon:Telefon (06029) 705-0
Telefax:Telefax (06029) 705-59
 E-Mail
Sprechzeiten:

Mo. - Mi. u. Fr 8:00 - 12:30 Uhr

Mo. u. Di. 14:00 - 17:00 Uhr

Do. 8:00 - 18:00 Uhr

1. Do. im Monat 8:00 - 20:00 Uhr

Am Mittwoch und Freitag ist nachmittags geschlossen

Stefan Merget

Leiter Bürgerbüro
Telefon (06029) 705-55
Telefax (06029) 705-59
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Margit Büttner

Sachgebiet Empfang und Bürgerbüro
Telefon (06029) 705-55
Telefax (06029) 705-59
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Birgit Brückner

Sachgebiet Bürgerbüro
Telefon (06029) 705-55
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Markus Brückner

Sachgebiet Bürgerbüro
Telefon (06029) 705-55
Telefax (06029) 705-59
E-Mail

Timo Raab

Sachgebiet Bürgerbüro
Telefon (06029) 705-55
Telefax (06029) 705-59
E-Mail

Angelika Rosenberger

Sachgebiet Bürgerbüro
Telefon (06029) 705-55
Telefax (06029) 705-59
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Maria Rosenberger-Zang

Sachgebiet Bürgerbüro
Telefon (06029) 705-55
Telefax (06029) 705-59
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