Passamt
Personalausweis:
Ab wann braucht man einen Personalausweis?
Jeder Deutsche (im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes) ist mit Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, sich durch einen Personalausweis auszuweisen. Dies gilt nicht, wenn jemand im Besitz eines gültigen Reisepasses ist und sich durch diesen ausweisen kann. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.
Wie beantrage ich einen Personalausweis?
Der Personalausweis muss persönlich beantragt werden und der Antragsteller muss ein aktuelles Lichtbild nach den Vorgaben mitbringen.
Meine Name hat sich geändert. Benötige ich einen neuen Personalausweis?
Auf Grund der Namensänderung müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Vor Eheschließung bringen Sie bitte folgendes mit:
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- ein aktuelles Lichtbild
Bitte beachten Sie: Die Aushändigung des Personalausweises erfolgt erst nach der Eheschließung
Nach Eheschließung benötigen wir:
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Heiratsurkunde (vom Standesamt)
- ein aktuelles Lichtbild (nicht älter als ¼ Jahr)
Was mache ich, wenn ich meinen Ausweis verloren habe oder dieser gestohlen wurde?
Auch in diesem Fall müssten Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Hierfür benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- Identitätsnachweis (Reisepass), falls vorhanden, oder Geburtsurkunde
- ein aktuelles Lichtbild.
Was kostet die Ausstellung eines Personalausweises?
Die Gebühr ist bei sofort bei Beantragung zu entrichten.
Antragsart | Gebühr |
unter 24 Jahren | 22,80 € |
Ab 24 Jahren | 28,80 € |
Nachträgliche Aktivierung oder Deaktivierung der Onlinefunktion | 6,00 € |
Wie lange ist mein Personalausweis gültig?
Alter des Antragstellers/der Antragstellerin | Gültigkeitsdauer |
Unter 24 Jahren | 6 Jahre |
Ab 24 Jahren | 10 Jahre |
Vorläufige Personalausweise sind 3 Monate gültig und bei der Abholung des endgültigen Personalausweises abzugeben!
Reisepass
Ab wann braucht man einen Reisepass?
Grundsätzlich gilt: Jeder Deutsche (im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes) der über die Grenzen Deutschlands aus- oder einreisen möchte, ist verpflichtet einen gültigen Pass (in besonderen Fällen auch ein vorläufiger Pass) mitzuführen, um sich damit über seine Person auszuweisen.
Allerdings werden auch innerhalb der Europäischen Union (EU) - je nach Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes - Personalausweise akzeptiert. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor der Beantragung über die Einreisebestimmungen zu informieren.
Die Einreisebestimmungen der entsprechenden Länder können Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) nachlesen oder telefonisch bei uns erfragen (diese sind allerdings ohne Gewähr!). Verbindliche Einreisebestimmungen erhalten Sie entweder direkt von der Botschaft des jeweiligen Landes oder auch vom Reisebüro.
Welche Arten von Reisepässen gibt es?
- Reisepass (auch e-Pass der II. Generation genannt)
- Reisepass (e-Pass II. Generation) mit 48 Seiten (bietet mehr Raum für Visa-Einträge)
- vorläufiger Reisepass
- Expresspass
- Kinderreisepass (ersetzt den bisherigen Kinderausweis)
Was versteht man unter Biometrie und warum gibt es jetzt Fingerabdrücke im Pass?
Biometrie
Setzt sich zusammen aus den griechischen Wörtern Bio = Leben und Metron = Maß und beschäftigt sich mit Messungen an Lebewesen. Die Biometrie dient also zur Erkennung von Personen anhand ihrer körperlichen Merkmale. Die Zivilluftfahrt-Organisation der Vereinigten Nationen (International Civil Avation Organization kurz: ICAO) entschied über die Standards für internationale Reisedokumente. Weil das Passfoto seit langem selbstverständlich ist, empfahl die ICAO die Verwendung des Passfotos auch zur Speicherung im Chip elektronischer Pässe als 1. Biometrisches Merkmal.
Fingerabdruck
Als zweites biometrisches Merkmal zählt seit dem 01. November 2007 nun auch der Fingerabdruck aufgrund seiner hohen Praxistauglichkeit. Im Regelfall wird bei der Beantragung eines Reisepasses der Abdruck des rechten und des linken Zeigefingers des Antragstellers mittels eines Fingerscanners genommen.
Diese Abdrücke werden nur auf dem Chip des Reisepasses gespeichert und beim Grenzübergang von der Kontrollperson mit den sogenannten Life-Aufnahmen (Fingerabdrücke vor Ort) verglichen und auf Übereinstimmung geprüft.
Der Fingerabdruck bietet als zweites biometrisches Merkmal Flexibilität bei Kontrollen. Biometrie bietet sich in Ergänzung (oder als Ersatz) herkömmlicher Methoden wie PIN/Passwörter oder Karten deshalb an, weil die körperlichen Eigenschaften im Gegensatz zu Wissens- und Besitzelementen nicht nur personenbezogen sondern auch personengebunden sind.
Demnach sind mit biometrischen Merkmalen versehene Dokumente in erster Linie fälschungssicher.
Was benötige ich für einen Reisepass?
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Kinderausweis/Kinderreisepass) oder Geburtsurkunde
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Fingerabdruck des rechten u. linken Zeigefingers (werden bei Beantragung vor Ort durch die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros abgenommen)
Ich bin vielen Ländern unterwegs und benötige einen Reisepass mit 48 Seiten. Was benötige ich bei der Beantagung?
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Kinderausweis/Kinderreisepass) oder Geburtsurkunde
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ¼ Jahr)
- Fingerabdrücke des rechten u. linken Zeigefingers (werden bei Beantragung vor Ort durch die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros abgenommen)
Ich fliege kurzfristig in den Urlaub. Welche Möglichkeit habe ich?
Sofern Sie uns die Eilbedürftigkeit glaubhaft gemacht haben, gibt es - sofern die Einreisebestimmungen dies anerkennen - die Möglichkeit auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses.
Dieser wird direkt vor Ort - also im Bürgerbüro - ausgestellt, daher muss er persönlich beantragt und auch gleich bezahlt werden. Der vorläufige Reisepass sollte in Verbindung mit einem regulären Reisepass beantragt werden.
Wir benötigen:
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Kinderausweis/Kinderreisepass) oder Geburtsurkunde
- 2 aktuelle biometrische Lichtbilder
Bitte beachten Sie: Der vorläufige Reisepass wird nicht in allen Ländern anerkannt!!!
Ich benötige einen regulären Reisepass, da der vorläufige Reisepass nicht anerkannt wird. Was mache ich jetzt?
Sie haben die Möglichkeit - gegen Aufpreis - einen Reisepass per Expressbestellung zu beantragen. Dieser kann - sofern kein Wochenende oder ein Freitag dazwischen liegt - innerhalb von 3 bis 4 Tagen ausgestellt/geliefert werden. Die Expressbestellung ist sowohl für den normalen Reisepass, als auch für den 48-seitigen Reisepass möglich.
Folgendes wird benötigt:
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Kinderausweis/Kinderreisepass) oder Geburtsurkunde
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ¼ Jahr)
- Fingerabdruck des linken und rechten Zeigefingers (werden bei Beantragung vor Ort durch die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros abgenommen)
Was ist ein Kinderreisepass und ab wann wird er benötigt?
Der Kinderreisepass ist ein Ausweisdokument für Kinder bis 12 Jahren und ersetzt den früheren Kinderausweis. Benötigt wird der Kinderreisepass dann, wenn ein Grenzübertritt geplant ist. In der Regel wird für Kinder vor Vollendung des 12. Lebensjahres ein Kinderreisepass ausgestellt.
Danach sollte - laut Gesetz - ein regulärer Reisepass ausgestellt werden. Wir empfehlen Ihnen allerdings - falls wieder eine Auslandsreise anstehen sollte - sich zunächst nach den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes zu erkundigen (entweder über unser Bürgerbüro, über die Homepage www.auswaertiges-amt.de oder über Ihr Reisebüro), denn ggf. genügt zur Einreise auch ein Personalausweis.
Für beide Ausweisdokumente - also sowohl Personalausweis als auch Reisepass - gilt, dass die Eltern (oder derjenige der den Aufenthalt seines Kindes zu bestimmen hat) den Antrag stellen müssen.
Was benötige ich für die Beantragung eines Kinderreisepasses?
- Geburtsurkunde oder alter Kinderausweis
- Lichtbild (bis 5 Jahre, normales Passbild, ab 6 Jahren biometriches Passbild)
Wie lang sind die einzelnen Pässe gültig und wie hoch sind die Kosten?
Passart | Alter | Gültigkeitsdauer | Gebühr |
Reisepass | unter 24 Jahren | 6 Jahre | 37,50 € |
ab 24 Jahren | 10 Jahre | 59,00 € | |
Reisepass mit 48 Seiten | unter 24 Jahren | 6 Jahre | 59,50 € |
ab 24 Jahren | 10 Jahre | 81,00 € | |
Vorläufiger Reisepass | Keine Altersbegrenzung | 1 Jahr | 26,00 € |
Expresspass | unter 24 Jahren | 6 Jahre | 69,50 € |
ab 24 Jahren | 10 Jahre | 91,00 € | |
Expresspass mit 48 Seiten | unter 24 Jahren | 6 Jahre | 91,50 € |
ab 24 Jahre | 10 Jahre | 113,00 € | |
Kinderreisepass | 0 - 11 Jahre | 6 Jahre | 13,00 € |
Die jeweilige Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten
| Anschrift: | Schimborner Str. 6 63776 Mömbris |
| Telefon: | |
| Telefax: | |
| Sprechzeiten: | Mo. - Mi. u. Fr. 8:00 - 12:30 Uhr Mo. u. Di. 14:00 - 17:00 Uhr Do. 8:00 - 18:00 Uhr 1. Do. im Monat 8:00 - 20:00 Uhr Am Mittwoch und Freitag ist nachmittags geschlossen |
Angebotene Dienstleistungen
Margit BüttnerSachgebiet Empfang und Bürgerbüro |
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Birgit BrücknerSachgebiet Bürgerbüro |
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Markus BrücknerSachgebiet Bürgerbüro |
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Timo RaabSachgebiet Bürgerbüro |
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Angelika RosenbergerSachgebiet Bürgerbüro |
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Maria Rosenberger-ZangSachgebiet Bürgerbüro |








