Steueramt
Steuern & Gebühren
Informationen über gemeindliche Steuern und Gebühren finden Sie hier.
Grundsteuer:
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz.
Die Grundsteuer berechnet sich nach dem Grundsteuermessbetrag, den das Finanzamt festsetzt, multipliziert mit dem Hebesatz des Marktes Mömbris.
Dieser beträgt für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- u. Forstwirtschaft) 320 v.H., für die Grundsteuer B (alle anderen Immobilien) 320 v.H.
Gewerbesteuer:
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Gewerbesteuer sind das Gewerbesteuergesetz und die Abgabenordnung.
Sie berechnet sich nach dem Gewerbesteuermessbetrag, den das Finanzamt festsetzt, multipliziert mit dem Hebesatz des Marktes Mömbris.
Dieser beträgt zur Zeit 350 v.H..
Hundesteuer:
Rechtsgrundlage für deren Erhebung ist die Hundesteuersatzung des Marktes Mömbris.
Alle Hunde im Stadtgebiet, die älter als 4 Monate sind, müssen angemeldet werden. Die jährliche Steuer beträgt 30,00 Euro. Der Betrag wird immer zum 01.04. eines Jahres fällig.
Kanaleinleitungsgebühren:
Die Kanaleinleitungsgebühren gliedern sich in Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren.
Rechtsgrundlage für deren Erhebung ist die Entwässerungsbeitrags- und Gebührensatzung des Marktes Mömbris.
Die Schmutzwassergebühr berechnet sich nach dem jährlichen Frischwasserverbrauch.
Die Niederschlagswassergebühr wird nach der Grundstücksgröße, einem Gebietsabflussbeiwert und dem Gebührensatz berechnet.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben sprechen Sie unsere Mitarbeiterinnen des Steueramtes an.
Frau Sieglinde Bathon, Tel. 06029/705-19, E-Mail: sieglinde-bathon@moembris.bayern.de
Frau Helena Spindler, Tel. 06029/705-18, E-Mail: helena-spindler@moembris.bayern.de
| Anschrift: | Schimborner Str. 6 63776 Mömbris |
| Telefon: | |
| Telefax: | |
| Sprechzeiten: | Mo. - Fr 8:00 - 12:00 Uhr Mo. 14:00 - 17:00 Uhr Do. 14:00 - 18:00 Uhr |
Angebotene Dienstleistungen
Sieglinde BathonSachgebiet Steueramt |
|
Helena SpindlerSachgebiet Steueramt |








