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Änderung der Verkehrsregelung
im Ortsteil Mensengesäß

Bereits seit Auflösung des Schulstandortes im Frühjahr 2012 beschäftigen sich die Gemeinderatsgremien des Marktes Mömbris mit der Verkehrssituation im Ortsteil Mensengesäß. Bedingt durch den weggefallenen Schulverkehr stellte sich die berechtigte Frage, inwieweit die Verkehrsführung generell neu zu überdenken wäre. Ein Kernpunkt der Diskussionen war die mögliche Entfernung der Gumatec-Teile, die zur Sicherung des Schulweges auf den Asphaltbelag aufgedübelt worden waren. Ein weiteres heftig diskutiertes Thema war die mögliche Markierung ausgewiesener Stellflächen im Bereich der Ortsdurchfahrt, um ein unkontrolliertes Parken zu unterbinden. In diesem Fall wäre allerdings das Parken ausschließlich im Bereich der gekennzeichneten Flächen erlaubt.
Um die Meinung der betroffenen Bevölkerung einzuholen fand am 18.7.2012 eine öffentliche Trassenbegehung mit anschließender Bürgerversammlung statt. Hier wurden unter anderem auch die vorgenannten Punkte angesprochen und relativ kontrovers diskutiert. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es hinsichtlich der Parksituation für die Lösungsvariante mit markierten Stellflächen zwar eine Vielzahl von Befürwortern gab, eine klare Mehrheit sich jedoch gegen eine Änderung der momentanen Situation ausgesprochen hat. Bezüglich der Gumatec-Teile gab es lediglich vereinzelte Stimmen, die eine unveränderte Beibehaltung der jetzigen Situation wünschten. Eine deutliche Mehrheit sprach sich für die komplette Demontage bzw. für eine Abwägung im Einzelfall aus.
Letztendlich beschloss das Gremium
- das dem Schulbusverkehr geschuldete und zeitlich begrenzte Halteverbot aufzuheben,
- die Gumatec-Teile mit Ausnahme des "Freien Platzes" komplett zu entfernen,
- hinsichtlich des Parkens keinerlei über die Straßenverkehrsordnung hinausgehenden Regeln vorzugeben und
- durch entsprechende Markierungen auf besondere Gefahrenstellen hinzuweisen.
Im Vorfeld der Umsetzung des Beschlusses fand in diesem Frühjahr noch einmal eine Begehung unter Beteiligung der Polizei statt, um die Ausführungsdetails abzustimmen. Im Rahmen dieses Ortstermins wurde auf Anregung der Polizei der Gedanke einer kompletten Ausweisung des Ortsteiles Mensengesäß als 30-er-Zone ins Spiel gebracht. Da in der Ortsdurchfahrt bereits Tempo-30 angeordnet und der nördlich der Durchfahrtsstraße gelegene Ortsbereich bereits komplett als 30-er-Zone ausgewiesen sei, würde sich diese Lösung anbieten. Der gravierende Unterschied zur bisherigen Beschlusslage würde jedoch darin bestehen, dass anstatt der bisherigen Ausweisung der Hüttenberger- und Hauensteinstraße als Vorfahrtsstraße nun im kompletten Ortsgebiet die "Rechts-vor–Links–Regelung" gelten würde.
Der Grundstücks- und Bauausschuss befasste sich in der Sitzung am 7.5. erneut mit der Thematik und beschloss, dem Vorschlag der Polizei zu folgen. De facto bedeutet dies, dass zusätzlich zu den oben genannten Punkten der komplette Ortsbereich in Mensengesäß, ab Einmündung Hüttenberger- / Bahnhofsstraße, als 30-er-Zone ausgewiesen wird und somit die Vorfahrtsregelung "Rechts-vor-Links" gilt.
Ein positiver Nebeneffekt dieser Variante ist eine zwangsläufig reduzierte Geschwindigkeit in der Ortsdurchfahrt, da auf die vorfahrtsberechtigten Verkehrsteilnehmer zu achten ist. Des Weiteren kann der vorhandene "Schilderwald" in nicht unerheblichem Umfang reduziert werden.
Die Umsetzung ist noch vor Beginn der Sommerferien geplant. Auf die geänderte Verkehrssituation wird zum gegebenen Zeitpunkt in der Presse bzw. im Bürgerblatt hingewiesen werden. Zudem erfolgt eine zusätzliche temporäre Beschilderung mit Hinweis auf die geänderte Verkehrsführung, die jedoch nach einer Gewöhnungsphase von ca. 3 Monaten wieder demontiert wird.








