Markt Mömbris
 

Infos zum Fluglärm

Beeinträchtigungen durch Fluglärm



Fluglärm

 

Pressemitteilung von DFS vom 18.09.2012:

 

Südumfliegung: DFS setzt zweite Stufe um
Änderung bei Nutzung der Nordwestabflugstrecken

Ab dem 20. September werden auch die drei- und vierstrahligen Luftfahrzeuge der Kategorien Heavy und Super, wie zum Beispiel die Boeing 747 oder der Airbus A380, die Südumfliegung nutzen. In den Tagesrandzeiten nutzen diese Luftfahrzeuge die Nachtabflugstrecke. Alle zweimotorigen Luftfahrzeuge der Kategorie Heavy, wie zum Beispiel Airbus 330 und Boeing 777 sollen weiterhin die herkömmlichen Nordwestabflugstrecken (BIBTI und TABUM) nutzen.

Im Oktober 2011 wurden in der ersten Stufe zunächst nur die kleineren und mittelgroßen Flugzeuge mit hohen Steigleistungen auf die Südumfliegung verlagert. Dadurch wurde die Bevölkerung im Main-Taunus-Kreis bereits unmittelbar nach der Inbetriebnahme der neuen Landebahn in einer ersten Stufe bei den Abflügen entlastet.

Die zweite Stufe kann jetzt umgesetzt werden, da inzwischen eine Navigationsanlage (UKW-Drehfunkfeuer) im Bereich der A67 errichtet wurde. Dadurch wurde eine Unabhängigkeit der Abflüge auf der Startbahn West (Piste 18) und dem Parallelbahnsystem (Pisten 25C/25L) im Rahmen der Südumfliegung erreicht. Mit Zunahme der Anflüge auf die neue Landebahn wird es notwendig, dass die Abflüge in den kommenden Jahren weitestgehend auf die neue Route verlagert werden. Die dritte Stufe der Verlagerung ist für das Jahr 2016 geplant. Mit Hilfe einer neuen Technologie wird es dann möglich sein, dass nahezu alle Luftfahrzeuge die Südumfliegung nutzen. Nur die zweimotorigen Luftfahrzeuge der Kategorie Heavy verbleiben dann noch auf der Nordwestabflugrichtung, allerdings nur auf der TABUM-Route.

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist ein bundeseigenes, privatrechtlich organisiertes Unternehmen mit 6.000 Mitarbeitern. Die DFS sorgt für einen sicheren und pünktlichen Flugverlauf. Die Mitarbeiter koordinieren täglich bis zu 10.000 Flugbewegungen im deutschen Luftraum, im Jahr rund drei Millionen. Deutschland ist damit das verkehrsreichste Land in Europa. Das Unternehmen betreibt Kontrollzentralen in Langen, Bremen, Karlsruhe und München. Zudem ist die DFS in der Eurocontrol-Zentrale in Maastricht vertreten und in den Kontrolltürmen der 16 internationalen Flughäfen. Die DFS erbringt weltweit Beratungs- und Trainingsleistungen und entwickelt und vertreibt Flugsicherungssysteme. Auch flugrelevante Daten, Luftfahrtpublikationen und Flugberatung gehören zum Angebot. Die DFS hat folgende Geschäftsbereiche: Center, Tower, Aeronautical Solutions und Aeronautical Information Management.

 
 
 
Inbetriebnahme der stationären Messstation im Ortsteil Kleinhemsbach

Die Messdaten und Statistiken (Auswertungen) sind ab sofort öffentlich auf der Homepage des DFLD einsehbar (Name der Station: Mömbris ***)

 

 

Antwortschreiben des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung auf die Anfrage des Marktes Mömbris

Planfeststellungsbeschluss des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

 

Antwortschreiben der DFS auf die Anfrage des Marktes Mömbris

 

Allgemeine Informationen, Beschwerdemöglichkeiten

Die Bürgerinitiative Bayerischer Untermain – Ein Himmel ohne Höllenlärm, bietet auf ihrer Homepage ebenfalls detaillierte und aktuelle Informationen über die Fluglärmentwicklung an - www.bi-hoellenlaerm.de

 

Der Markt Mömbris unterstützt die Bürger bei den Bestrebungen gegen den Fluglärm, soweit dies möglich ist. Beim Betrieb und der Genehmigung eines der wichtigsten europäischen Drehkreuze im globalen Luftverkehr sind zahlreiche (vor allem übergeordnete) Zuständigkeiten gegeben. Die Einflussmöglichkeiten des Marktes Mömbris sind hier leider begrenzt, jedoch wollen wir alles tun, insbesondere in Verbindung mit dem Landratsamt Aschaffenburg, um für Verbesserungen zu sorgen.

 

Zur Info:

Die DFS Deutsche Flugsicherung (Langen) ist u.a. fachplanerisch verantwortlich für die Flugverfahren einschließlich der Flugwege und Flughöhen.

Die so von der DFS erarbeiteten Verfahren werden im Benehmen mit dem Umweltbundesamt (Dessau) und unter Beteiligung des Bundesjustizministeriums vom BAF Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (Langen) durch Rechtsverordnung genehmigt und festgelegt und im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Da es sich bei einer Rechtsverordnung um keinen Verwaltungsakt handelt, bestehen allenfalls verfassungsgerichtliche Klagemöglichkeiten.

Neben der DFS haben auch die Luftverkehrsbehörden auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Flugzeuglärm hinzuwirken. Luftverkehrsbehörden sind in Hessen (und Bayern) die jeweiligen Ministerien für Wirtschaft und Verkehr.

 

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung ist auch die zuständige Planfeststellungsbehörde über den Antrag der Fraport AG zum Betrieb der neuen Landebahn. Die zusammenfassende Würdigung und Gesamtabwägung des Planfeststellungsbeschlusses kann unter dem unten aufgeführten Link nachgelesen werden. Die Behörde kommt zu dem zusammenfassenden Ergebnis, dass Beeinträchtigungen hinter verkehrs- und wirtschaftpolitischen Zielsetzungen zurücktreten bzw. hinzunehmen sind. Gegen den Planfeststellungsbeschluss sind insgesamt 260 Klagen beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) eingereicht worden. Für ein uneingeschränktes Nachtflugverbot klagen 30 Kommunen aus dem Umfeld des Flughafens und mehrere private Musterkläger, der BUND und auch einige Firmen.

Daneben besteht nach § 32b des Luftverkehrsgesetzes für Verkehrsflughäfen eine sog. Fluglärmkommission, die das Ministerium als Planfeststellungsbehörde und die DFS bei Maßnahmen gegen Fluglärm und Luftverunreinigung berät. Der Frankfurter Kommission gehört u.a. auch der Landkreis Aschaffenburg an.

 

Eine wichtige Maßnahme ist aktuell, auf die Installation von Messstationen hinzuwirken. Die tatsächliche Fluglärmbelastung sollte durch Installation dieser bisher fehlenden Messstationen im Landkreis Aschaffenburg festgestellt werden. Der Nachweis von Fluglärm über den erlaubten Grenzwerten scheint im Moment der aussichtsreichste Weg zu sein, Einfluss zu nehmen auf die Flugrouten und Flughöhen (bei der DFS) bzw. auf eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses.

 

Beim folgenden Link findet man allgemeine Informationen zum Thema Fluglärmbelastungen und –belästigungen. Hier kann man sich über die aktuellen Flüge und die Flughöhen sowie über die bis zu 2 Stunden zurückliegenden Flüge informieren. Auch gibt einen Kontakt zum Thema Fluglärm (Tel. 06107/98868-14).

http://www.umwelthaus.org/

 

Beim folgenden Link bekommt man ebenfalls Informationen über die aktuellen Flugrouten sowie über bis zu 14 Tage zurückliegende Flüge:

http://www.dfs.de/dfs/internet_2008/module/fliegen_und_umwelt/deutsch/fliegen_und_umwelt/flugverlaeufe/flughafen_frankfurt/index.html

 

Beim folgenden Link kann man sich beschweren

http://www.dfld.de/Link.php?URL=Mess/BeschwerdeSO.php?R=1

 

Planfeststellungsbeschluss (zusammenfassende Würdigung und Gesamtabwägung)

http://www.iagl.de/Dokumente/PFB/080104bA.pdf

 

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Referat Presse, Öffentlichkeitsarbeit
Kaiser-Friedrich-Ring 75, 65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 - 815 0

 

Die Tel.Nr. des Beschwerdetelefons bei der Fraport AG lautet: 0800 2345679.